Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Auflösung und Abwicklung des Holzabsatzfonds stößt bei der deutschen Sägeindustrie auf Widerstand.
Bereits im Zuge des 1. Gesetzesentwurfs hatte der VDS starke Bedenken zu der vorgesehenen Restmittelverwendung im Zuge der Auflösung des Holzabsatzfonds angemeldet. Unter anderem hatte er deutlich davor gewarnt, die verbleibenden restlichen finanziellen Mittel zur Schuldentilgung des Bundes zu verwenden. Begründet hat dies der VDS-Vorsitzende Müller-Gei unter anderem mit der ursprünglichen Zweckverwendung der Gelder. „Es ist nicht nachvollziehbar, wenn die für die Holzabsatzförderung durch unsere Unternehmen und die Forstwirtschaft aufgebrachten Gelder nunmehr zur Schuldentilgung verwendet werden, obgleich für die Forst- und Holzbranche vielfältige Investitionen für die Zukunft benötigt werden“.
Müller-Gei führt für den VDS weiter aus, dass die Sägeindustrie sich derzeit darum bemüht, die Verwendung des klimafreundlichsten Rohstoffs Holz zu fördern, was ohne finanzielle Vorleistungen nach dem Wegfall der Finanzierung durch den Holzabsatzfonds nicht mehr machbar sei. Vor diesem Hintergrund verweist er weiterhin auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das zwar die Erhebung der Beiträge an sich für verfassungswidrig erklärt habe, aber die Zweckbestimmung nicht in Frage gestellt habe. Daher sei es jetzt notwendig, die verbleibenden Restmittel dem ursprünglichen Zweck zuzuführen. Dies sei gewährleistet, wenn eine Auszahlung an die Zukunft Holz GmbH erfolge, die als legitime Nachfolgeorganisation des Holzabsatzfonds angesehen werde. Der VDS unterstütze daher auch den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag und werde auf die Landesregierungen zugehen, um das Anliegen der Holzindustrie deutlich zu machen.
„
Wir gehen davon aus, dass die Bundesländer sich zu Gunsten des Rohstoffs Holz für eine Investition in die Zukunft Holz GmbH stark machen werden“, so Müller-Gei in der aktuellen Stellungnahme des VDS.