Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat Anfang Mai den Entwurf für den „Erfahrungsbericht 2011 zum EEG“ vorgelegt und die darin enthaltenen „Handlungsempfehlungen“ zusammengefasst vorgestellt. Der Erfahrungsbericht bestätigt erfreulicherweise die Bedeutung des EEG und vor allem die wichtigen Eckpunkte wie Einspeisevorrang und feste Vergütung für EEGStrom.
Dies war mit der Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke bis zu Fukushima nicht so deutlich und insofern begrüßt der VDS (Verband der Deutschen Säge- und Holzindustrie e.V.) ausdrücklich das eindeutige Festhalten an den Grundzügen des EEG. Die Handlungsempfehlungen sehen bei den Vergütungssätzen ab 2012 für EEGStrom aus fester Biomasse eine Grundvergütung vor, in die die bisherige KWKZulage durchgehend eingerechnet ist. Dies wird als Vereinfachung begrüßt.
Der bisherige Nawaro-Bonus wird nun als zusätzliche „Rohstoffvergütung I“ abgestuft mit 6 Ct für Waldholz unterhalb Derbholzgrenze (7 cm) und 2,5 Ct. für übrige Waldholzsortimente gewährt. Der Nawaro-Bonus für Waldholz oberhalb der Derbholzgrenze wird damit deutlich zurückgeführt. Das könnte sich entlastend für die schwächeren Stammholzsortimente auswirken, die derzeit unter deutlichem Preisdruck u. a. durch den Brennholzpreis stehen.
Wichtig für die Sägeindustrie ist, dass Rinde unter dieser „Rohstoffvergütung I“ mit erfasst ist, auch sog. Sägewerksrinde, also Rinde, die im Sägewerk anfällt und damit der bisherige Nawaro-Bonus der Rinde auch künftig vollumfänglich erhalten bleibt. Eine entsprechende Klarstellung ist notwendig. Eine Forderung des VDS zum EEG wird erneut sein, die „Rohstoffvergütung I“ (bisher Nawaro-Bonus) für EEG-Strom auch aus Sägerestholz, also der gesamten Palette und nicht nur Rinde, zu gewähren. Die EEG-Stromerzeugung aus fester Biomasse könnte hierdurch nochmals einen deutlichen Schub erhalten. Angesichts des postulierten Ausstiegs aus der Kernenergie sei dies der wegweisende Schritt, so der VDS. Der VDS sieht in einer sinnvollen Holznutzung einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Atomstrom.
Biomassenutzung unterliegt Nachhaltigkeitskriterien. Die stoffliche Nutzung steht in Nutzungskonkurrenz zur energetischen Nutzung. Von der Sägeindustrie werden deshalb Überlegungen ausdrücklich begrüßt, die für Biomassestrom Effizienzkriterien wie z.B. einen Anlagenmindestwirkungsgrad (z.B. Mindestwärmenutzung) vorsehen. Entwicklungen aus den früheren Jahren, dass lediglich Strom erzeugt wird und die eingesetzte Biomasse nur unzureichend energetisch genutzt wird, haben wg. der gestiegenen Rohstoffkosten derzeit am Markt keine Chancen, sie sind dennoch künftig über eine entsprechende Regelung im EEG auszuschließen.
EEG-Strom aus fester Biomasse ist in der Lage, durch die kontinuierliche Bereitstellung zur Stabilität des Stromnetzes beizutragen. Der VDS sieht es deshalb als dringend an, diesen Beitrag zur Netzstabilität mit einem Stetigkeitsbonus zu honorieren. Auch wenn das im Erfahrungsbericht zwar geprüft, aber als zu kompliziert abgelehnt wird, sieht der VDS hier einen Ansatzpunkt zur Verbesserung. Die in den Handlungsempfehlungen vorgeschlagene optionale Marktprämie, ergänzt um eine Kapazitätskomponente für eine marktorientierte Einspeisung ist eine weitere Alternative. KWK-Anlagen mit verbundener Wärmenutzung bieten in der Regel aber eher eine grundlastfähige Dauereinspeisung.
Mit eingebunden werden muss auch das Einspeisemanagement. Der vorliegende Entwurf, der den Vorrang der Erneuerbaren Energien umsetzt, ist ohne Einschränkungen umzusetzen und sollte Regelungen über die ausgefallene Einspeisung treffen. Der spezielle Fall der KWK-Anlagen mit verbundener Wärmenutzung erfordert nach Ansicht des VDS eine vorrangige Abnahme
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Der VDS setzt sich auch für die ungeschmälerte Fortführung des Grünstromprivilegs ein, ggf. begrenzt auf regionale Anbieter. Gerade in regionalen Verbünden bietet es sich an, das regionale Stromaufkommen zu bündeln und zu steuern.
Unterstützt wird vom VDS auch das Bestreben, die Stellung der Clearingstelle aufzuwerten. Bisher haben die Beschlüsse nur Empfehlungscharakter. Die fachliche Nähe der Clearingstelle hat in der Vergangenheit zu praxis- und sachgerechten Entscheidungen geführt.