Anlässlich der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Münster um den „Klausner-Vertrag“ fordert der VDS von dem Land Nordrhein-Westfalen vorsorglich Schadensbegrenzungsmaßnahmen.
Nachdem das Landgericht Münster am 17.02.2012 eine Lieferverpflichtung des Landes NRW zugunsten der Firma Klausner bestätigt hat sieht der VDS Versorgungsprobleme auf die heimischen, mittelständischen Betriebe der Sägeindustrie zukommen. Zwar sei das Urteil noch nicht rechtskräftig, so der Geschäftsführer des VDS Burdack, allerdings müsse das Land bereits jetzt überlegen, wie es mit dieser Entscheidung umgehe. Vor dem Hintergrund enormer Lieferverpflichtungen, die allein rückwirkend über 1 Mio. Festmeter für die Jahre 2010 und 2011 betragen dürften, sieht der VDS die Gefahr, dass der nordhrein-westfälische Landesbetrieb in den nächsten Monaten nur noch zurückhaltend Stammholz einschlagen wird, egal ob es sich hierbei um Staatswaldbestände oder um den Besitz anderer - mitbetreuter - Waldeigentumsarten handelt.
Wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, so wird für die Nadelholzbetriebe in NRW bis einschließlich 2014 ein enormes Versorgungsproblem entstehen, wie dies bereits durch ein durch den VDS in Auftrag
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Quelle: www.holzwurm-page.de"> gegebenes Gutachten im Jahr 2008 vorhergesagt wurde. Aufgrund dieser Umstände sieht der VDS die unbedingte Notwendigkeit, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sollten Gespräche mit dem VDS als Vertretung der einheimischen Sägeindustrie geführt werden, damit sowohl der Rundholzbedarf als auch die dem Markt zur Verfügung stehende Menge geklärt werden kann. Vorsorglich sind solche Verhandlungen unter Berücksichtigung anderer eventueller Lieferverpflichtungen bis einschließlich 2014 zu führen.
- Weiterhin ist Klarheit darüber zu erzielen, wie das Land NRW ggf. den ihm auferlegten Lieferverpflichtungen nachkommen will. Vor dem Hintergrund der überobligatorisch zugesagten Holzmengen hängt sowohl die Planungssicherheit der Forstämter (die auch andere Waldbesitzarten mitbetreuen) als auch der Sägeindustrie in NRW hiervon ab.
- Der VDS ist weiterhin der Auffassung, dass sämtliche Diskussionen innerhalb des Bundeslandes zu etwaiger Ausweisung von Nationalparkflächen derzeit „auf Eis gelegt“ werden sollten. Angesichts der gegenwärtigen Situation ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu befürchten, dass eine Unterversorgung der Sägeindustrie in NRW eintreten wird, die durch weitere Ausweisung von Nationalparkflächen noch weiter verschärft wird. Im Übrigen vertritt der VDS die Auffassung, dass die - zur Finanzierung eines Nationalparks notwendigen Mittel - vor dem Hintergrund der drohenden finanziellen Situation für den Landesbetrieb Wald und Holz NRW (Verluste bei Holzverkauf und Zukauf von anderen Holzmengen) anderweitig verwendet werden sollten.
- Vorsorglich sollten im zuständigen Ministerium - so der VDS - Überlegungen angestellt werden, um eine etwaige Lieferverpflichtung gegenüber der Firma Klausner durch Zahlungen zu kompensieren (Schadenersatz). Holzlieferungen, sei es aus den Beständen des nordrhein-westfälischen Waldes oder aber auch durch Zukauf aus anderen Bundesländern, sollten vermieden werden, damit weitere - marktwirtschaftlich nicht zu rechtfertigende - Eingriffe unterbleiben.