„Der Vertrag der Bayerische Staatsforsten mit der Firma Klausner aus dem Jahr 2005 verstößt gegen das Europäische Recht“, das ist die Kernaussage des VDS zu der derzeitig geführten Diskussion um die Übernahme des Vertrages durch das russische Sägewerksunternehmen Ilim Timber.
Die bayerische Sägeindustrie, aber auch eine Vielzahl von Unternehmen aus Baden-Württemberg bzw. sogar dem angrenzenden Österreich werden durch den Vollzug dieser Verträge in ihrer Existenz gefährdet. Der seinerzeit vereinbarte Rundholzpreis mit einer „moderaten“ Preisanhebungsklausel entspricht in keiner Weise den Marktgegebenheiten und führt dazu, dass andere Unternehmen die Möglichkeit genommen wird, als Marktkonkurrenz aufzutreten.
Der VDS betont in seiner Stellungnahme, dass der Vertrag der Bayerischen Staatsforsten zwar bereits Gegenstand der Prüfung der EU-Wettbewerbskommission gewesen ist, seinerzeit aber nur abstrakt die Frage des damaligen Marktpreises und des Grundstückskaufvertrages der Firma Klausner in Landsberg geprüft wurde. Allerdings wurde seinerzeit nicht aufgeklärt, in welchem Zusammenhang der langjährige Liefervertrag mit der geplanten Investition der Firma Klausner in Landsberg stand. Der VDS weist darauf hin, dass das zuständige Forstministerium auf eine Anfrage des CSUAbgeordneten König ausdrücklich betont habe, dass es Ziel des Vertrages gewesen sei, eine bedeutende Sägewerksinvestition für Bayern zu erreichen. Dem Vertrag wiederum sei zu entnehmen – so VDS Geschäftsführer Burdack -, dass die Investition der Firma Klausner davon abhängig gemacht wurde, dass eine entsprechende Lieferzusage durch die Bayerische Staatsforsten erfolge. Damit – so der VDS weiter – sei ein Verstoß gegen Artikel 107 des Vertrages über die Europäische Union gegeben, die grundsätzlich staatliche Beihilfen verbiete.
Auch wenn der Vertrag bereits einmal Gegenstand der Prüfung durch die Wettbewerbskommission der EU gewesen sei, so müsse unter diesem Aspekt eine neuerliche Vorlage an die Wettbewerbskommission erfolgen, um den drohenden Schaden, d.h. den Verlust von Arbeitsplätzen und auch der Schließung mehrerer Betriebe, abzuwenden. Weiterhin sei juristisch durch das zuständige Ministerium die Frage zu erörtern, ob überhaupt die russische Firma Ilim ohne Zustimmung der Bayerische Staatsforsten respektive der Bayerischen Landesregierung einseitig als Rechtsnachfolger die Lieferung der vereinbarten Rundholzmenge für sich beanspruchen könne.
„Dies liegt nicht nur im Interesse der mittelständischen Sägeindustrie, sondern ist unter fiskalischen Gesichtspunkten dringend erforderlich, da ein Vollzug dieser Verträge allein für das Land Bayern einen jährlichen Verlust von über 20 Mio. € bedeuten würde“, so der Geschäftsführer Burdack mit Blick auf die durch den Vollzug dieser Verträge entstehenden Einnahmeverluste. Der VDS regt derzeit eine Beschwerde bei der Europäischen Wettbewerbskommission an.