Die als Protestaktion "Gegen illegale Forstwirtschaft im Spessart" durchgeführte Aktion von Greenpeace, anlässlich derer 1.600 Douglasienpflanzen aus dem Boden gerissen und durch eine gleiche Anzahl von Buchensetzlingen ersetzt wurden, erfüllt sowohl den Straftatbestand der Sachbeschädigung als auch des Diebstahls, so der VDS über die selber von Greenpeace publizierte Aktion.
Der VDS prüft derzeit, ob er Strafanzeige gegen die für diese Aktion verantwortlichen Personen bei Greenpeace erstattet. Dies sei zwar zunächst die Aufgabe des unmittelbar Geschädigten, also der Bayerischen Staatsforsten, jedoch steht das Recht auf Strafanzeige bei derartigen Delikten auch anderen Personen und Organisationen zu, teilt der VDS mit. Abgesehen davon, dass die Aktion von Greenpeace keinesfalls durch "Europäisches Naturschutzrecht" geboten sei, stellt sie zudem auch einen Verstoß gegen die selber immer von Greenpeace für sich ins Feld geführte und in den Statuten festgehaltene Gewaltfreiheit dar. Nach Angaben der Bayerischen Staatsforsten beläuft sich der verursachte Schaden, der allein durch die Zerstörung der Douglasiensetzlinge entstanden ist, auf rund 2.000,00 EUR. Nach Auffassung des VDS ist es dringend geboten, dass der Sachverhalt durch die zuständige Staatsanwaltschaft in
Aschaffenburg überprüft wird, da es in keiner Weise nachvollziehbar ist, wenn einzelne Organisationen oder Personen für sich in Anspruch nehmen wollen, Gesetze nach eigenem Gutdünken für sich außer Kraft zu setzen.
Besondere Brisanz gewinnt der Vorfall nach Auffassung des VDS insbesondere dadurch, dass die Straftaten zur Konsequenz haben können, dass die Gemeinnützigkeit von Greenpeace aberkannt werden müsste. Greenpeace besitzt als "gemeinnützige" Organisation beträchtliche Steuervorteile, welche angesichts zweistelliger Millionenumsätze sicherlich nicht unbeträchtlich sind. Bereits im Jahr 2004 wurde der Status der Gemeinnützigkeit auf den Prüfstand gestellt, da Greenpeace vorgeworfen wurde, Straftaten zumindest zu billigen. Angesichts der aktiven Begehung von Straftaten ist es Aufgabe der Finanzverwaltung, die Gemeinnützigkeit erneut zu überprüfen, da Steuervergünstigungen sicherlich nicht dazu verwendet werden dürfen, dem Gemeinwohl und damit dem Steuerzahler Schaden zuzufügen, wie dies im Spessart geschehen ist, so der VDS in seiner aktuellen Pressemitteilung.