Das US-Patentamt USPTO hat Apples Antrag auf das Markenzeichen “iPad mini” abgelehnt, aufgrund der Tatsache, dass “mini” lediglich beschreibend für ein Gut oder eine Dienstleistung in Miniaturform stehe. Die genaue Begründung des Sachbearbeiters lautet, dass die zu registrierende Marke eine Funktion oder ein Charakteristikum der Ware vom Registranten sei, daher nicht eintragungsfähig.
Generell klassifiziert das USPTO eine Marke als “beschreibend”, wenn damit ein Bestandteil, die Qualität, ein Merkmal, eine Funktion, ein Zweck oder ein Nutzen des Guts oder der Dienstleistung eines Registranten umschrieben wird.
Apple hat den Antrag auf das Markenzeichen “iPad mini” kurz nach Vorstellung des Gerätes im letzten Jahr eingereicht. Die Antwort kam im Januar diesen Jahres, wurde aber erst kürzlich publik. Im Ablehnungs-Brief notiert der Sachbearbeiter, dass “mini” für eine Funktion des Produkts steht, genauer wird damit etwas gemeint, das unverwechselbar ähnlich zu anderen Mitgliedern seines Typs ist. Das Wort “mini” wurde als beschreibend für Güter vermutet, die in Miniaturform produziert und verkauft werden.
Außerdem nannte der Sachbearbeiter einige Beispiele von Geräten mit zusätzlicher “mini”-Bezeichnung aus dem Internet. Die kommerzielle Nutzbarkeit des Namens sei ausschlaggebend dafür, dass Apple keine eigene Marke dafür eintragen könne. Denn das iPad mini sei einfach nur der kleine Bruder des iPad und stehe nicht für eine eigenständige Marke. (via)