Urteil zum Missbrauch eines Jugendamtes

Urteil zum Missbrauch eines JugendamtesJugendamtsmitarbeiter handeln oft gegen Gesetze, ob­wohl gerade sie als Staatsbedienstete die ein­schlä­gigen Paragraphen kennen und einhalten müssten. Im folgen­den Fall lag keine akute Gefahr vor, trotzdem wurde ein Kind vom Jugendamt direkt aus dem Kran­ken­haus in Obhut genommen. Ein Familienrichter und sogar ein Verwaltungsgericht urteilten, das die Wegnahme eine völlig unverhält­nismäßige Maßnah­me und daher rechts­widrig war. Beide Institutionen sprachen sogar von (Macht-) Miss­brauch. Trotzdem erklärte ein Sprecher der Stadt, dass sie ihre Verfah­rensweise nicht ändern werden.

Inobhutnahme – Jugendamt hat sich nicht an die Regeln gehalten

Bottrop. Das Jugendamt muss vor der Inobhutnahme eines Kindes die Entscheidung eines Richters abwarten – es sei denn, dazu fehlt wegen akuter Gefahr tatsächlich die Zeit. Das Verwaltungsgericht sieht es sogar als Missbrauch an, wenn das Amt sich unter Umgehung des Familienge­richtes an Elternstelle setzt.[..]

Das sind Worte, die man angesichts mancher desolater Jugendämter gerne hört.

Die Inobhutnahme des Kindes war rechtswidrig

Die Inobhutnahme des Kindes war rechtswidrig, stellte daher auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen klar. „Es spricht nichts für die Annah­me einer dringenden Gefahr“, betonte Vorsitzender Richter Dr. Pesch. Das Kind war ja im Hospital, und die Mutter war mit den Untersuchungen der Ärzte einverstanden. „Jedenfalls war Zeit genug, eine familiengericht­liche Entscheidung herbeizuführen“, betonte der Richter.

So handeln viele Jugendämter, nur wollen verantwortliche Politiker und Organisa­tio­nen das weder hören, noch sehen.

Urteil zum Missbrauch eines Jugendamtes

Die Äußerung des Stadtsprechers ist einfach unglaublich.

Kinder den Eltern in Eigenregie weggenommen

Dabei hatte das Verwaltungsgericht erst vor wenigen Tagen erneut geur­teilt, dass dies rechtswidrig ist. „Mit seinen Entscheidungen schloss sich das Gericht der von sämtlichen Familienrichtern des Amtsgerichtes und einer Vielzahl von Rechtsanwälten vertretenen Auffassung an, dass das Jugendamt geltendes Recht bricht, wenn es Kinder in Gefahrensituatio­nen den Eltern in Eigenregie wegnimmt, obwohl die Zeit ausreichen wür­de, eine Anordnung des Amtsgerichtes herbeizuführen“, meinte Nölting. Richter Dr. Pesch war noch deutlicher: „Es ist – in einer Fallgestaltung wie hier – ein Missbrauch, sich unter Umgehung des Familiengerichts mit hoheitlichen Mitteln an Elternstelle zu setzen“. Der Westen · PDF

Ein ähnlicher Fall ereignete sich in einer anderen Stadt, aber hier haben die Eltern tatsächlich ein Schmerzensgeld erhalten, was ich bis dato noch nicht gehört habe.

Jugendamt nimmt Eltern grundlos Tochter weg
München – Der Horror begann mit einem kleinen Unfall, wie er jedem Kind beim Spielen passieren kann.

Ein blaues Auge, zugezogen beim Herumtollen, nahmen Ärzte und Sozial­pädagogen zum Anlass, ein viereinhalbjähriges Mädchen aus der Familie zu reißen. Der bloße Verdacht,das Kind könnte misshandelt worden sein, reichte ihnen aus, eine Behörden-Maschinerie in Gang zu setzten, an der eine fünfköpfige Familie beinahe zerbrochen wäre. Das Landgericht sorgte jetzt jedoch für Gerechtigkeit: Die Haunersche Kinderklinik muss 20 000 Euro Schmerzensgeld bezahlen! tz-online

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass nicht das Jugendamt verantwortlich gemacht wurde, obwohl eine Mitarbeiterin dieses Amtes für die Einweisung in die Klinik verantwortlich war. Diese wird sich in Zukunft vermutlich hüten, ein Kind für längere Zeit in ihrer Obhut zu behalten.

WikiMANNia: Kinderklaubehörde

Tags: Jugendamt, Kinderklauamt, Kinderklaubehörde, Kindesentziehung, Machtmissbrauch


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