Jugendamtsmitarbeiter handeln oft gegen Gesetze, obwohl gerade sie als Staatsbedienstete die einschlägigen Paragraphen kennen und einhalten müssten. Im folgenden Fall lag keine akute Gefahr vor, trotzdem wurde ein Kind vom Jugendamt direkt aus dem Krankenhaus in Obhut genommen. Ein Familienrichter und sogar ein Verwaltungsgericht urteilten, das die Wegnahme eine völlig unverhältnismäßige Maßnahme und daher rechtswidrig war. Beide Institutionen sprachen sogar von (Macht-) Missbrauch. Trotzdem erklärte ein Sprecher der Stadt, dass sie ihre Verfahrensweise nicht ändern werden.
Inobhutnahme – Jugendamt hat sich nicht an die Regeln gehalten
Bottrop. Das Jugendamt muss vor der Inobhutnahme eines Kindes die Entscheidung eines Richters abwarten – es sei denn, dazu fehlt wegen akuter Gefahr tatsächlich die Zeit. Das Verwaltungsgericht sieht es sogar als Missbrauch an, wenn das Amt sich unter Umgehung des Familiengerichtes an Elternstelle setzt.[..]
Das sind Worte, die man angesichts mancher desolater Jugendämter gerne hört.
Die Inobhutnahme des Kindes war rechtswidrig
Die Inobhutnahme des Kindes war rechtswidrig, stellte daher auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen klar. „Es spricht nichts für die Annahme einer dringenden Gefahr“, betonte Vorsitzender Richter Dr. Pesch. Das Kind war ja im Hospital, und die Mutter war mit den Untersuchungen der Ärzte einverstanden. „Jedenfalls war Zeit genug, eine familiengerichtliche Entscheidung herbeizuführen“, betonte der Richter.
So handeln viele Jugendämter, nur wollen verantwortliche Politiker und Organisationen das weder hören, noch sehen.
Die Äußerung des Stadtsprechers ist einfach unglaublich.
Kinder den Eltern in Eigenregie weggenommen
Dabei hatte das Verwaltungsgericht erst vor wenigen Tagen erneut geurteilt, dass dies rechtswidrig ist. „Mit seinen Entscheidungen schloss sich das Gericht der von sämtlichen Familienrichtern des Amtsgerichtes und einer Vielzahl von Rechtsanwälten vertretenen Auffassung an, dass das Jugendamt geltendes Recht bricht, wenn es Kinder in Gefahrensituationen den Eltern in Eigenregie wegnimmt, obwohl die Zeit ausreichen würde, eine Anordnung des Amtsgerichtes herbeizuführen“, meinte Nölting. Richter Dr. Pesch war noch deutlicher: „Es ist – in einer Fallgestaltung wie hier – ein Missbrauch, sich unter Umgehung des Familiengerichts mit hoheitlichen Mitteln an Elternstelle zu setzen“. Der Westen · PDF
Ein ähnlicher Fall ereignete sich in einer anderen Stadt, aber hier haben die Eltern tatsächlich ein Schmerzensgeld erhalten, was ich bis dato noch nicht gehört habe.
Jugendamt nimmt Eltern grundlos Tochter weg
München – Der Horror begann mit einem kleinen Unfall, wie er jedem Kind beim Spielen passieren kann.Ein blaues Auge, zugezogen beim Herumtollen, nahmen Ärzte und Sozialpädagogen zum Anlass, ein viereinhalbjähriges Mädchen aus der Familie zu reißen. Der bloße Verdacht,das Kind könnte misshandelt worden sein, reichte ihnen aus, eine Behörden-Maschinerie in Gang zu setzten, an der eine fünfköpfige Familie beinahe zerbrochen wäre. Das Landgericht sorgte jetzt jedoch für Gerechtigkeit: Die Haunersche Kinderklinik muss 20 000 Euro Schmerzensgeld bezahlen! tz-online
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass nicht das Jugendamt verantwortlich gemacht wurde, obwohl eine Mitarbeiterin dieses Amtes für die Einweisung in die Klinik verantwortlich war. Diese wird sich in Zukunft vermutlich hüten, ein Kind für längere Zeit in ihrer Obhut zu behalten.
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Tags: Jugendamt, Kinderklauamt, Kinderklaubehörde, Kindesentziehung, Machtmissbrauch