Am 10. Juli 2018 wurde die Angeklagte Beate Zschäpe im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die vier Mitangeklagten wurden zu langen Haftstrafen verurteilt. Der 6. Strafsenat des OLG hat jetzt nach über 20 Monaten die schriftliche Begründung des Urteils fertiggestellt. Die in die Revision gegangenen Kollegen haben nach Zustellung des Urteils einen Monat Zeit, ihre Zweifel an dem 3025 Seiten umfassenden Urteil zu begründen. Im Saal A 101 des Strafjustizzentrums des Oberlandesgerichts München waren sämtliche Akten für die Richter des 6. Strafsenats stets greifbar und es wird weder für den Bundesgerichtshof noch die Verteidigung einfach, allein die bloße Masse an Akteninhalten mit dem langen Urteil abzugleichen, um anschließend die rechtlichen Aspekte ausführlich zu würdigen.399e16cb3e0f46acbcf4115bbc1a48ef
Urteil mit 3025 Seiten
Autor des Artikels : Ralf Moebius
Zum Original-ArtikelRechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, Anwalt in Hannover.