Urteil im Missbrauchsfall: Jugendtrainer muss 5 Jahre in Haft

Von Wernerbremen

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs muss sich der Fußball-Jugendtrainer Gerhard G. seit gestern vor dem Landgericht Ellwangen verantworten. (Foto: Pete Schlipf)Fünf Jahre lang muss der Fußball-Jugendtrainer Gerhard G. für schweren sexuellen Missbrauch in Haft. Mit allen, manchmal schwer zu ertragenden Details wurden im Landgericht Ellwangen die einzelnen Fälle noch einmal aufgelistet.
Für Staatsanwalt Ulrich Karst war es einer der krassesten Fälle seiner Laufbahn. Er forderte in seinem Plädoyer sieben Jahre Haft. In einem Zeitraum von drei Jahren sei es zu unfassbar vielen Taten gekommen, von denen gar nicht alle in die Anklage aufgenommen worden seien. 
„Sie haben auf unglaubliche Art Vertrauen für Ihre eigene Lust missbraucht“, hielt er dem Angeklagten vor.„Ihm ist nicht klar, was er einem Kind angetan hat, er hat sich sein Vertrauen erschlichen und es geschädigt, als es dem Kind am schlechtesten ging“, warf der Anwalt des Opfers, Thomas Aubele, dem 40-Jährigen vor. Von Reue habe er nichts bemerkt. Er forderte acht Jahre Haft.
Für seinen Mandanten führte Verteidiger Andreas Druwe dessen Geständnis ins Feld, die Entschuldigungsbriefe, die Entschädigungszahlung von 10.000 Euro, die er leisten will, und von denen er schon 3700 Euro überwiesen hat – obwohl er fast kein Geld hat.
Das Opfer sei verhältnismäßig stabil, mache den Schulabschluss und demnächst eine Lehre. Wenn man dagegen setze, dass ein Schläger in Aalen, dessen Opfer an den Verletzungen lebenslang laborieren wird, neun Monate auf Bewährung bekomme, dann stimme bei sieben Jahren die Dimension nicht mehr. Maximal fünf Jahre seien angemessen.
Ausführlich wog Vorsitzende Richter Gerhard Ilg in seiner Urteilsbegründung die Argumente ab, den Vertrauensmissbrauch, das Trauma, die Dauer der Pein. Aber es sei auch das erste Delikt des Angeklagten, der nie einen Zweifel daran gelassen habe, dass er sein Verhalten sühnen will.
Er habe schon gestanden, da habe die Polizei vom Umfang der Taten noch nichts gewusst. Der Angeklagte trete nicht heuchlerisch auf, er übernehme Verantwortung für seine Taten und die Prognose des Sachverständigen sei gut. Ilg kündigte an, dass der Angeklagte die Haft voraussichtlich in einem Gefängnis für Sexualstraftäter verbüßen wird, wo er sich einer Therapie unterziehen kann.

Quelle: Schwäbische.de 08.04.2011

Das Foto wurde von Karin Heringshausen zur Verfügung gestellt