Das im Jahr 2011 / 2012 gegen die Fährgesellschaft Trasmediterránea verhängte Urteil und damit auch die Strafe in Höhe von 48,20 Millionen Euro wegen angeblich illegaler Preisabsprachen wurde jetzt vom höchsten Gericht Spaniens (Madrid) aufgehoben.
Nach Auffassung des Gericht sei bei der Inspektion der CNMC (spanischen Wettbewerbsbehörde) im Mai 2010 in den Firmenzentralen in Madrid und Palma de Mallorca nicht sorgfältig gearbeitet wurde und somit alle sichergestellten Beweismaterialien nichtig.
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