Die neuesten Pläne unserer blaublütigen Bundesarbeitsministerin und (nach des Freiherren unfreiwilligem Abgang) potentiellen Merkel-Thronfolgerin, Ursula von der Leyen, zeigen vor allem eines: Nämlich, wie weit die Verbindungen der Versicherungskonzerne ins Kanzleramt reichen.
Sie möchte, dass Frauen eine Art Grundrente in Höhe von 850 Euro monatlich bekommen. Damit fällt sie um 200 Euro höher aus als die Grundsicherung von derzeit 650 Euro. Allerdings knüpft die Ministerin daran Bedingungen, die nur die wenigsten werden erfüllen können. So muß die Rentenversicherte 40 Versicherungsjahre Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sein, wovon sie mindestens 30 Beitragsjahre eingezahlt hat. Ab 2023 soll die Grenze von 40 auf 45 Jahre angehoben werden (35 Beitragsjahre). Eine weltfremde Bedingung. Experten haben errechnet, dass Frauen für gewöhnlich auf 25 Beitragsjahre kommen. Ein weiterer Knackpunkt ist die Koppelung an eine private Vorsorge, hier die Riesterrente.
Wissen Sie eigentlich, welche Qualifikation der Erfinder dieser staatlich regulierten Form der privaten Vorsorge, unser Ex-Arbeitsminister Walter Riester, hatte? Er war Fliesenleger. Niemals hätte er seine Gesellenprüfung in diesem ehrbaren Handwerksberuf geschafft, wäre sein Gesellenstück so miserabel ausgefallen wie sein Projekt zur Förderung der privaten Altersvorsorge. Da kann ich mich nur den Worten von Norbert Blüm, ebenfalls Arbeitsminister a. D., anschließen: "Die Riesterförderung macht nur die Anbieter reich".Das möchte ich Ihnen gerne an einem Beispiel, wie es in der Realität tausendfach vorkommt, beweisen. Sie werden danach verstehen, dass eine Koppelung an die Grundrente, wie unsere aktuelle Arbeitsministerin, Ursula von der Leyen sie fordert, keine Lösung ist.
In meiner Beispielrechnung habe ich ein Brutto-Familieneinkommen von 35.000 Euro unterstellt. Der Riestervertrag wird von der Ehefrau (43 Jahre alt) abgeschlossen. Sie ist verheiratet. Der Familienvater ist ebenfalls 43 Jahre alt. Die Familie hat 3 Kinder im Alter von 12, 10 und 8 Jahren. Somit erhält sie die höchstmögliche Förderung vom Staat, und zwar 863 Euro. Ein üppiges Geschenk, von dem am Ende so gut wie nichts übrigbleibt. Denn die Versicherungsgesellschaft garantiert eine monatliche Rente von 72,54 Euro, sobald die Versicherungsnehmerin 67 Jahre alt ist. Dafür zahlt die Kundin anfänglich monatlich nur 5 Euro aus eigener Tasche. Für ihre Kinder erhält sie eine Förderung (Altersgrenze pro Kind: 25 Jahre). Sobald alle Kinder dieses Alter erreicht haben, fällt die Kinderzulage Schritt für Schritt weg. Um ihre Rente in der garantieren Höhe zu erhalten, muß sie dann monatlich 46,25 Euro selbst zahlen. Aus den anfänglichen 5 Euro werden somit 51,25 Euro. Die Grundzulage für sich und ihren Ehepartner in Höhe von 308 Euro werden weiterhin vom Staat gezahlt.
Die Rentenzahlung unterliegt der Steuer. Darauf weisen alle Anbieter hin – gut so! Sie relativieren diese Angaben, indem sie unterstellen, dass ein Rentner per se weniger Steuern zahlt als ein Gehaltsempfänger. Insofern, so ihre Aussagen, hält sich der Steuerbetrag in Grenzen. Das mag stimmen – für den Augenblick. Die Riester-Rente aus diesem Beispiel wird in 24 Jahren zur Auszahlung kommen. Wer sagt denn, dass die steuerliche Situation so bleiben wird, angesichts der demografischen Entwicklung? Gestern las ich, dass die Stadt Bad Belzig (Potsam-Mittelmark) eine Regensteuer einführen will. Sie verlangt 50 Cent pro Quadratmeter Grundstück, wenn das Regenwasser in den städtischen Kanal fließt. In Zeiten klammer Staatskassen kommen die Kämmerer auf die absurdesten Ideen. Das war zu allen Zeiten so, wobei sie es mit der Wahrheit selten genau nahmen. Die Öko-Steuer, die jeder Autofahrer beim Tanken zu zahlen hat, finanziert mitnichten ökologische Ideen, sondern die Rentenkasse. Das Geld aus dieser Kasse hatte seinerzeit Helmut Kohl für den Aufbau Ost verbrannt.
Die absurdeste Umschreibung in Sachen Steuern stammt vom britischen Premierminister William Pitt (1759-1806), der im April 1799 dem Londoner Unterhaus ein neues Gesetz vorstellte, und zwar wie folgt: "Gesetz betreffs Widerruf der durch Gesetz der vorangegangenen Sitzungsperiode verfügten Abgaben zwecks Beiwendungen zur Kriegführung und zu effizienteren Vorkehrungen für nämlichen Zweck durch Verfügung gewisser Abgaben aufs Einkommen als Ersatz." Gemeint ist die Einkommensteuer. So einfallsreich wie die Politiker in Bezug auf Steuermehreinnahmen sind, um so vergeßlicher sind sie, wenn es um die Einhaltung der vereinbarten Fristen geht. Das englische Parlament wollte die Einkommensteuer für höchstens zwölf Monate vereinbaren. Daraus sind mehr als 200 Jahre geworden. Über diese sprudelnde Einnahmequelle freute sich König Georg III. so sehr, dass er unentwegt neue Steuerarten "erfand". So wurden Zusatzsteuern auf Haarpuder, Hunde, die Zahl der Dienstboten oder auf die Fenster in einem herrschaftlichen Haus erhoben. "Geld stinkt eben nicht". Diese Feststellung hat auch einen steuerlichen Hintergrund. Der Erbauer des römischen Kolosseums, Kaiser Vespasian (69-79 n. Chr.), war chronisch pleite. Also führte auch er immer neue Steuern ein. Mit der Abortsteuer, die fortan von denen zu entrichten war, die in einer öffentlichen Bedürfnisanstalt urinieren wollten, machte er sich auch innerhalb seiner Familie Feinde. Worauf er wutentbrannt seinen Kritikern eine Münze unter die Nase hielt und dabei das legendäre Zitat sprach.
Ich hole bewußt so weit aus, weil ein Riester-Vertrag eine Entscheidung fürs Leben ist. Wer sich dafür heute entscheidet, muß nicht selten mehrere Jahrzehnte mit diesem Konstrukt leben. Da ist es nur legitim, an den Stellen den Finger in die Wunde zu legen, wo die Schwachstellen sind. Die größte ist nun einmal die staatliche Förderung. Fassen wir zusammen:
Mit einem anfänglichen Monatsbeitrag von 5 Euro und einem jährlichen staatlichen Zuschuß von 863 Euro, erhält die Versicherungskundin eine Monatsrente von 72,54 Euro. Netto werden es um die 60 Euro sein (nach Abzug der Einkommensteuer). Wie sähe die Alternative aus? Nun, die Kundin verzichtet auf einen Riestervertrag und damit auf die staatliche Förderung von 863 Euro. Statt dessen zahlt sie die 5 Euro aufs Sparkonto, welches mit 3,5% verzinst wird. Ihre zu leistenden Zahlungen entsprechen denen der Riester-Kundin, die in der Spitze 51,25 Euro aus eigener Tasche zahlt. Die Bankkundin wird mit 67 Jahren in Rente gehen und läßt sich nun aus ihrem Ersparten ebenfalls eine Rente von 60 Euro auszahlen (die Abgeltungssteuer ist berücksichtigt). Ihr Erspartes reicht für 15 Jahre. Danach ist der Betrag aufgebraucht. Die Kundin ist dann 82 Jahre alt.
Ich frage Sie: Obwohl sie keinen einzigen Cent vom Staat erhält, kann Sie 15 Jahre die gleiche Rente beziehen wie die Riester-Kundin, die, wir erinnern uns, zusätzlich 863 Euro staatliche Förderung kassierte. Sie sehen, dieses Geld fließt 1:1 an die Versicherungsgesellschaften. Eine skandalöse Situation.
Natürlich ist mir klar, dass die Riester-Kundin auch dann eine Rente erhält, wenn sie älter als 82 Jahre wird. Dann würde die Bankkundin mit leeren Händen dastehen. Könnte man meinen. Stimmt aber nicht. Ich habe ihre Rente mit 3,5% berechnet. Die Wahrscheinlichkeit, dass in 25 Jahren der Zins durchaus höher ausfallen kann, ist sehr, sehr hoch. Insofern haben wir es bei meiner Berechnung mit der Vorsichtigsten überhaupt zu tun. Das Ergebnis wird am Ende noch viel besser sein. Aber ich neige nicht zu Übertreibungen. Im Übrigen geht es mir um Bewußtmachung. "Do it yourself", das ist meine Devise. Während die Bankkundin frei in der Gestaltung ihrer Rente ist, ist jeder Riester-Kunde an seinen Vertrag geknebelt.
In Anbetracht der Verwerfungen an den Kapitalmärkten möchte ich Ihnen genau das Empfehlen. Niemand weiß, was aus solchen Verträgen wie Riester, Rürup oder einer betrieblichen Altersversorgung werden wird, wenn Verhältnisse wie 1948 kommen werden. Das diese Verhältnisse kommen, das ist für mich so sicher wie das Amen in der Kirche.
Apropos Amen. Nun kommt der Papst nach Deutschland. Er wird sogar im Bundestag sprechen. Vor halb leerem Haus, weil die andere Hälfte im Sandkasten spielt und "ein auf dicke Hose macht". Vielleicht aber haben sie selbige voll, ob ihrer eigenen Verfehlungen. Nichts Genaues weiß man nicht. Dabei war doch klar, dass der Papst im deutschen Parlament sprechen wird. Schließlich versprach er bei seinem Amtsantritt, immer dort zu sein, wo das Elend am größten ist. Schön, dass er dieses Versprechen nun einlöst.
Sie möchte, dass Frauen eine Art Grundrente in Höhe von 850 Euro monatlich bekommen. Damit fällt sie um 200 Euro höher aus als die Grundsicherung von derzeit 650 Euro. Allerdings knüpft die Ministerin daran Bedingungen, die nur die wenigsten werden erfüllen können. So muß die Rentenversicherte 40 Versicherungsjahre Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sein, wovon sie mindestens 30 Beitragsjahre eingezahlt hat. Ab 2023 soll die Grenze von 40 auf 45 Jahre angehoben werden (35 Beitragsjahre). Eine weltfremde Bedingung. Experten haben errechnet, dass Frauen für gewöhnlich auf 25 Beitragsjahre kommen. Ein weiterer Knackpunkt ist die Koppelung an eine private Vorsorge, hier die Riesterrente.
Wissen Sie eigentlich, welche Qualifikation der Erfinder dieser staatlich regulierten Form der privaten Vorsorge, unser Ex-Arbeitsminister Walter Riester, hatte? Er war Fliesenleger. Niemals hätte er seine Gesellenprüfung in diesem ehrbaren Handwerksberuf geschafft, wäre sein Gesellenstück so miserabel ausgefallen wie sein Projekt zur Förderung der privaten Altersvorsorge. Da kann ich mich nur den Worten von Norbert Blüm, ebenfalls Arbeitsminister a. D., anschließen: "Die Riesterförderung macht nur die Anbieter reich".Das möchte ich Ihnen gerne an einem Beispiel, wie es in der Realität tausendfach vorkommt, beweisen. Sie werden danach verstehen, dass eine Koppelung an die Grundrente, wie unsere aktuelle Arbeitsministerin, Ursula von der Leyen sie fordert, keine Lösung ist.
In meiner Beispielrechnung habe ich ein Brutto-Familieneinkommen von 35.000 Euro unterstellt. Der Riestervertrag wird von der Ehefrau (43 Jahre alt) abgeschlossen. Sie ist verheiratet. Der Familienvater ist ebenfalls 43 Jahre alt. Die Familie hat 3 Kinder im Alter von 12, 10 und 8 Jahren. Somit erhält sie die höchstmögliche Förderung vom Staat, und zwar 863 Euro. Ein üppiges Geschenk, von dem am Ende so gut wie nichts übrigbleibt. Denn die Versicherungsgesellschaft garantiert eine monatliche Rente von 72,54 Euro, sobald die Versicherungsnehmerin 67 Jahre alt ist. Dafür zahlt die Kundin anfänglich monatlich nur 5 Euro aus eigener Tasche. Für ihre Kinder erhält sie eine Förderung (Altersgrenze pro Kind: 25 Jahre). Sobald alle Kinder dieses Alter erreicht haben, fällt die Kinderzulage Schritt für Schritt weg. Um ihre Rente in der garantieren Höhe zu erhalten, muß sie dann monatlich 46,25 Euro selbst zahlen. Aus den anfänglichen 5 Euro werden somit 51,25 Euro. Die Grundzulage für sich und ihren Ehepartner in Höhe von 308 Euro werden weiterhin vom Staat gezahlt.
Die Rentenzahlung unterliegt der Steuer. Darauf weisen alle Anbieter hin – gut so! Sie relativieren diese Angaben, indem sie unterstellen, dass ein Rentner per se weniger Steuern zahlt als ein Gehaltsempfänger. Insofern, so ihre Aussagen, hält sich der Steuerbetrag in Grenzen. Das mag stimmen – für den Augenblick. Die Riester-Rente aus diesem Beispiel wird in 24 Jahren zur Auszahlung kommen. Wer sagt denn, dass die steuerliche Situation so bleiben wird, angesichts der demografischen Entwicklung? Gestern las ich, dass die Stadt Bad Belzig (Potsam-Mittelmark) eine Regensteuer einführen will. Sie verlangt 50 Cent pro Quadratmeter Grundstück, wenn das Regenwasser in den städtischen Kanal fließt. In Zeiten klammer Staatskassen kommen die Kämmerer auf die absurdesten Ideen. Das war zu allen Zeiten so, wobei sie es mit der Wahrheit selten genau nahmen. Die Öko-Steuer, die jeder Autofahrer beim Tanken zu zahlen hat, finanziert mitnichten ökologische Ideen, sondern die Rentenkasse. Das Geld aus dieser Kasse hatte seinerzeit Helmut Kohl für den Aufbau Ost verbrannt.
Die absurdeste Umschreibung in Sachen Steuern stammt vom britischen Premierminister William Pitt (1759-1806), der im April 1799 dem Londoner Unterhaus ein neues Gesetz vorstellte, und zwar wie folgt: "Gesetz betreffs Widerruf der durch Gesetz der vorangegangenen Sitzungsperiode verfügten Abgaben zwecks Beiwendungen zur Kriegführung und zu effizienteren Vorkehrungen für nämlichen Zweck durch Verfügung gewisser Abgaben aufs Einkommen als Ersatz." Gemeint ist die Einkommensteuer. So einfallsreich wie die Politiker in Bezug auf Steuermehreinnahmen sind, um so vergeßlicher sind sie, wenn es um die Einhaltung der vereinbarten Fristen geht. Das englische Parlament wollte die Einkommensteuer für höchstens zwölf Monate vereinbaren. Daraus sind mehr als 200 Jahre geworden. Über diese sprudelnde Einnahmequelle freute sich König Georg III. so sehr, dass er unentwegt neue Steuerarten "erfand". So wurden Zusatzsteuern auf Haarpuder, Hunde, die Zahl der Dienstboten oder auf die Fenster in einem herrschaftlichen Haus erhoben. "Geld stinkt eben nicht". Diese Feststellung hat auch einen steuerlichen Hintergrund. Der Erbauer des römischen Kolosseums, Kaiser Vespasian (69-79 n. Chr.), war chronisch pleite. Also führte auch er immer neue Steuern ein. Mit der Abortsteuer, die fortan von denen zu entrichten war, die in einer öffentlichen Bedürfnisanstalt urinieren wollten, machte er sich auch innerhalb seiner Familie Feinde. Worauf er wutentbrannt seinen Kritikern eine Münze unter die Nase hielt und dabei das legendäre Zitat sprach.
Ich hole bewußt so weit aus, weil ein Riester-Vertrag eine Entscheidung fürs Leben ist. Wer sich dafür heute entscheidet, muß nicht selten mehrere Jahrzehnte mit diesem Konstrukt leben. Da ist es nur legitim, an den Stellen den Finger in die Wunde zu legen, wo die Schwachstellen sind. Die größte ist nun einmal die staatliche Förderung. Fassen wir zusammen:
Mit einem anfänglichen Monatsbeitrag von 5 Euro und einem jährlichen staatlichen Zuschuß von 863 Euro, erhält die Versicherungskundin eine Monatsrente von 72,54 Euro. Netto werden es um die 60 Euro sein (nach Abzug der Einkommensteuer). Wie sähe die Alternative aus? Nun, die Kundin verzichtet auf einen Riestervertrag und damit auf die staatliche Förderung von 863 Euro. Statt dessen zahlt sie die 5 Euro aufs Sparkonto, welches mit 3,5% verzinst wird. Ihre zu leistenden Zahlungen entsprechen denen der Riester-Kundin, die in der Spitze 51,25 Euro aus eigener Tasche zahlt. Die Bankkundin wird mit 67 Jahren in Rente gehen und läßt sich nun aus ihrem Ersparten ebenfalls eine Rente von 60 Euro auszahlen (die Abgeltungssteuer ist berücksichtigt). Ihr Erspartes reicht für 15 Jahre. Danach ist der Betrag aufgebraucht. Die Kundin ist dann 82 Jahre alt.
Ich frage Sie: Obwohl sie keinen einzigen Cent vom Staat erhält, kann Sie 15 Jahre die gleiche Rente beziehen wie die Riester-Kundin, die, wir erinnern uns, zusätzlich 863 Euro staatliche Förderung kassierte. Sie sehen, dieses Geld fließt 1:1 an die Versicherungsgesellschaften. Eine skandalöse Situation.
Natürlich ist mir klar, dass die Riester-Kundin auch dann eine Rente erhält, wenn sie älter als 82 Jahre wird. Dann würde die Bankkundin mit leeren Händen dastehen. Könnte man meinen. Stimmt aber nicht. Ich habe ihre Rente mit 3,5% berechnet. Die Wahrscheinlichkeit, dass in 25 Jahren der Zins durchaus höher ausfallen kann, ist sehr, sehr hoch. Insofern haben wir es bei meiner Berechnung mit der Vorsichtigsten überhaupt zu tun. Das Ergebnis wird am Ende noch viel besser sein. Aber ich neige nicht zu Übertreibungen. Im Übrigen geht es mir um Bewußtmachung. "Do it yourself", das ist meine Devise. Während die Bankkundin frei in der Gestaltung ihrer Rente ist, ist jeder Riester-Kunde an seinen Vertrag geknebelt.
In Anbetracht der Verwerfungen an den Kapitalmärkten möchte ich Ihnen genau das Empfehlen. Niemand weiß, was aus solchen Verträgen wie Riester, Rürup oder einer betrieblichen Altersversorgung werden wird, wenn Verhältnisse wie 1948 kommen werden. Das diese Verhältnisse kommen, das ist für mich so sicher wie das Amen in der Kirche.
Apropos Amen. Nun kommt der Papst nach Deutschland. Er wird sogar im Bundestag sprechen. Vor halb leerem Haus, weil die andere Hälfte im Sandkasten spielt und "ein auf dicke Hose macht". Vielleicht aber haben sie selbige voll, ob ihrer eigenen Verfehlungen. Nichts Genaues weiß man nicht. Dabei war doch klar, dass der Papst im deutschen Parlament sprechen wird. Schließlich versprach er bei seinem Amtsantritt, immer dort zu sein, wo das Elend am größten ist. Schön, dass er dieses Versprechen nun einlöst.