Urlaubsjahr = Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr?

Sommerzeit ist Urlaubszeit; gerade jetzt stellen sich für den Arbeitnehmer viele Fragen zum Thema Urlaub. Eine grundsätzliche Frage des Urlaubsrechtes ist aber der Gewährungszeitraum des Urlaubs. Stellt man hier auf das Kalenderjahr ab, oder auf das Wirtschaftsjahr des Unternehmens, wenn dieses nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt?

Urlaubsjahr gleich Kalenderjahr

Die Antwort auf die obige Frage ist leicht zu finden. Wie so oft erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung. § 1 des Bundesurlaubsgesetz regelt nämlich:

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Damit ist klar, dass der Urlaubsanspruch sich auf das laufende Kalenderjahr bezieht. Dies kann der Arbeitgeber auch nicht – zum Beispiel durch eine Regelung im Arbeitsvertrag – ändern.

Praxis

In der Praxis kommt es aber immer wieder vor, dass Arbeitgeber auf das Wirtschaftsjahr des Unternehmens verweisen. Teilweise sogar mit der Behauptung, dass ein Ausscheiden nach dem 30.06. des Jahres kein Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte ist (denn dann entstünde – nach abgelaufener Wartezeit ja der volle Jahresurlaubsanspruch). Dies ist falsch.



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