Dänemark gilt als hundefreundliches Land und viele deutsche Vierbeiner verbringen dort mit ihrer zweibeinigen Familie ihren Urlaub. Deshalb greife ich heute die Presseinformation der TASSO e.V. – Europas größtes Haustierregister – auf und gebe hier die Informationen einfach mal weiter.
Logo: Tasso e.V., Hattersheim
Seit drei Jahren entscheiden sich immer mehr urlaubsfreudige Hundebesitzer gegen einen Urlaub in Dänemark. Besonders in den vergangenen Monaten ist die Zahl der Stornierungen drastisch gestiegen, so Experten. Grund sei die seit dem 1. Juli 2010 geltende Novellierung des Hundegesetzes, die die Zucht, Haltung und Einfuhr von 13 Hunderassen verbietet (siehe Homepage von Tasso unter www.tasso.net). Außerdem droht einem Hund die Todesstrafe, wenn er einen anderen Hund oder einen Menschen schwer verletzt. Darauf weisen die Tierschutzorganisationen TASSO e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt) und VIER PFOTEN sowie der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) hin. Nach aktuellen Informationen des dänischen Tierschutzvereins “Fair Dog” sind bereits rund 1.400 Hunde dem Gesetz zum Opfer gefallen.
“Dänemark manövriert sich als Urlaubsland für Hundebesitzer immer mehr ins Abseits”, sagt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO. “Tiere der verbotenen Kategorien, die nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden, werden umgehend getötet.” Dabei werde die Rassezugehörigkeit entgegen den Einwänden des dänischen Kennel Clubs “ohne kynologischen Sachverstand” von dänischen Polizisten bestimmt, ergänzt Udo Kopernik vom VDH. “Hat ein Welpe oder Junghund Ähnlichkeit mit einer Rasse aus dem Index, bedeutet das für ihn Lebensgefahr!” Der Fachmann appelliert deshalb an Besitzer von Mischlingen, bei der Einreise nach Dänemark unbedingt einen Herkunftsnachweis mitzuführen – beispielsweise vom Tierheim. “Daraus muss klar hervorgehen, beziehungsweise, wenn ein Elternteil einer der verbotenen Rassen angehört, dass er vor dem 17. März 2010 angeschafft wurde.” Im Gesetz werde allerdings nicht geregelt, in welcher Form der Nachweis zu erbringen sei, so Kopernik. Das Risiko reise deshalb immer mit.
Aber selbst friedliche und “gesetzeskonforme” Hunde befinden sich in Dänemark laut Birgitt Thiesmann von VIER PFOTEN in Lebensgefahr. Und zwar durch das dänische Feld- und Weggesetz von 1872 (mark-og vejloven). Es erlaubt Privatleuten, freilaufende Hunde und Katzen auf ihrem Grundstück zu erschießen. Zuvor müsse der Besitzer des Vierbeiners allerdings gewarnt werden, so Thiesmann. Ist dieser nicht bekannt, genüge auch eine Anzeige in der örtlichen Tageszeitung. Petra Zipp vom bmt: “Inzwischen entledigen sich beispielsweise Landwirte häufig durch pauschale Anzeigen ihrer individuellen Informationspflicht. Deutsche Hundebesitzer, die in Dänemark ihren Urlaub verbringen, erfahren normalerweise nichts von den Warnungen,” sagt sie. “Es herrscht zwar Leinenzwang an den Stränden vom 1. April bis 30. September und in den Wäldern ganzjährig, an den sich aber viele nicht halten. Sollte ein Hund beim freien Herumlaufen auf ein Privatgrundstück gelangen, für das Warnungen veröffentlicht wurden, riskiert er somit sein Leben.”
Weitere Informationen: www.tasso.net
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