Urlaub ist nicht vererbbar

Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann. Da dieses nicht nur durch eine Kündigung, sondern auch durch den Tod des Arbeitnehmers endet, konnte man schließen, dass der verbleibende Urlaubsanspruch in einen Abgeltungsanspruch umgewandelt und damit vererbbar werden könnte. Dass diese Annahme zwar rechtlich plausibel klingt, leider aber falsch ist, erklärte nun das Bundesarbeitsgericht einem Kläger (Az.: 9 AZR 416/10).


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Die Revolution im Akku: Wie energieeffiziente Technologien unsere Zukunft formen
wallpaper-1019588
Reisepass verlängern ohne Wohnsitz in Deutschland: unser Erfahrungsbericht aus Landshut
wallpaper-1019588
Die Magie des Lesens: Warum mehr Bücher das Leben unserer Kinder bereichern können
wallpaper-1019588
[Comic] Apex [1]