Urheberrecht

Erstellt am 25. November 2024 von Djrewerb

Wenn du etwas außergewöhnlich Gutes aus dem Nichts erfindest, dann hast du, im Sinne des Urheberrechts, ein Werk geschaffen.

Dieses Werk ist 70 Jahre über deinen Tod hinaus geschützt. In Deutschland musst du dein Werk nicht einmal anmelden, es genügt, dass du dieses Ding gemacht hast.

Der Gedanke des Urheberrechtsgesetzes ist, dass jeder Urheber frei darüber entscheiden kann, was er mit seinem Werk machen will. Besonders die wirtschaftliche Verwertung des Werks soll nur dem Urheber zugute kommen.

Deshalb wird das Urheberrecht in das Urheberpersönlichkeitsrecht und die Verwertungsrechte aufgeteilt.

Dabei ist es unwichtig, ob es sich um Musik, einen Text oder ein Bild bzw. Foto handelt. Entscheidend ist jedoch die sogenannte Schaffenshöhe, um aus einer Kritzelzeichnung ein Werk im Sinne des Urheberrechts zu machen.