Upload-Filter für den Urheberschutz – Was steckt dahinter?

Upload-Filter für den Urheberschutz – Was steckt dahinter?

Die Diskussionen über sogenannte Upload-Filter erhitzen seit einigen Wochen die Gemüter vieler junger Internetnutzer und Netzaktivisten. Das EU-Parlament hat der umstrittenen Reform des Urheberrechts nun zugestimmt, um Plattformen wie YouTube und Co zukünftig stärker in die Pflicht zu nehmen und Urheber besser zu schützen. Kritiker sehen dabei die Freiheit des Internet, so wie wir es kennen, in Gefahr.

Was sind Upload-Filter?

Bisher ist es so, dass Plattformen wie YouTube, Facebook oder Instagram nicht dafür verantwortlich sind, wenn User Musik oder Videos hochladen, die urheberrechtlich geschützt sind. Erst wenn ein Rechteinhaber, z.B. ein Künstler oder ein Medienunternehmen, sie darauf hinweist, müssen die Inhalte gelöscht werden. Das neue Gesetz ändert das. Demnach wird es nun Aufgabe der Plattformen sein, dafür Sorge zu tragen, dass keine Urheberrechte mehr verletzt werden.

Um das letztlich zu gewährleisten, muss überprüft werden, ob ein Rechteverstoß vorliegt, bevor die Inhalte online gehen. Das bedeutet im Klartext: Alles, was an Content in Zukunft hochgeladen wird, muss zuerst durch einen digitalen Filter laufen – den sogenannten Upload-Filter! Dieser scannt dann genau, ob jemand anderes ein Recht an diesem Werk (Video, Musik, Bild oder Text) hat und verhindert gegebenenfalls den Upload. Das alles gilt allerdings nur für die großen Player der Branche. Kleinere, nicht-kommerzielle Anbieter werden von dieser Gesetzesregelung ausgenommen.

Was sagen die Befürworter?

Verfechter des neuen Gesetzes prangern an, dass die Plattformen heute z.B. Werbung neben Inhalte stellen, die eigentlich anderen gehören und dadurch Geld damit verdienen. Artikel 13, der inzwischen Artikel 17 heißt, sieht dann auch vor, Gebühren an Künstler/innen und andere Rechteinhaber zu zahlen, deren Werke sie verbreiten. Dies wird zwar teilweise auch schon getan, allerdings nicht verpflichtend. Zudem sollte natürlich grundsätzlich eine Regelung existieren, dass über die Verbreitung von künstlerischen Werken in erster Linie der Urheber selbst entscheidet.

Was sagen die Kritiker?

Diese befürchten eine Zensur und sehen die freie Internetkultur, so wie wir sie heute kennen, in Gefahr. Ihre Sorge ist, dass die Upload-Filter nicht richtig funktionieren und im Grunde viel mehr blocken, als nur urheberrechtlich geschützte Werke. So könnten auch Inhalte, die nur so ähnlich oder stark abgewandelt sind, von der Upload-Sperre betroffen sein. Kreative Neuschöpfungen aus Fotos, Songschnipseln und Videoausschnitten wären damit nicht mehr problemlos möglich, so z.B. auch Inhalte, die andere Werke satirisch aufgreifen. Denn Sarkasmus und Ironie erkennt ein Filterprogramm nicht.

Es bleibt nun also abzuwarten, wie sich das neue Gesetz auf die Netzinhalte und das Nutzerverhalten auswirken wird.

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