Unterwegs erreichbar sein ist mittlerweile eine Selbstverständlichkeit. Auch wenn meine Tochter unterwegs ist, möchte ich sie erreichen können, falls mal was ist. Auch finde ich es wichtig, dass sie mich auch immer erreichen kann.
Aber gerade bei Heranwachsenden kennt man das ja; sie sind unterwegs, es wird viel WhatsApp geschrieben, fotografiert, Musik gehört oder gar Videos angeschaut. Ruck zuck ist der Handy-Akku leer und somit ist es auch schon wieder vorbei mit der Erreichbarkeit.
Das hat jetzt ein Ende! Mit dem RAVPower Zusatzakku mit 7800 mAh.
Der kleine Zusatzakku mit ordentlich Power wird zu Hause aufgeladen und kann dann als Energiereserve mitgenommen werden. Das im Lieferumfang enthaltene Kabel kann sowohl als Ladekabel des Akkus (es wird lediglich noch ein USB-Stecker benötigt) als auch als Ladekabel für das Smartphone verwendet werden (Micro-USB-Anschluss).
Der Zusatzakku ist schön handlich, gut in der Handtasche oder auch Jackentasche verstaubar und mit einem Gewicht von ca. 180g auch nicht sehr schwer. Die 7800mAh reichen aus um das Smartphone mehrmals aufzuladen.
Die intergrierte iSmart-Technologie sorgt dafür, dass der Ladevorgang automatisch beendet wird, wenn das Gerät voll aufgeladen ist. So wird ein überladen verhindert.
Die viergeteilte LED-Anzeige zeigt zuverlässig an, wie viel Power noch im Akku steckt – so weiß man auf einen Blick wann dieser wieder an die Steckdose muss.
Das Aufladen des Akkus dauert zwar einige Stunden, aber dafür hält er auch lange durch. Er ist bei uns fast ständig in Gebrauch und ich brauche mir keine Sorgen mehr zu machen, dass meine Tochter mal wieder nicht erreichbar ist, weil ihr Akku leer ist.
Der RAVPower Zusatzakku überzeugt durch seine hochwertige Verarbeitung, seine geringe Größe und der Ladekapazität von 7800mAh.
Wer noch mehr Power für unterwegs benötigt, dem kann ich den großen Bruder des RAVPower Zusatzakkus empfehlen – mit 13000 mAh ist es ein echtes Kraftpaket, dafür aber auch größer und schwerer.
Das hier vorgestellte Produkt wurde mir kostenlos zur Verfügung gestellt