Grundsätzlich gibt es zwei häufig genutzte Formen von Unternehmenszusammenschlüssen. Das kann zum einen die Kooperation sein, bei welcher zwei oder mehr Unternehmen miteinander in bestimmten Beziehungen zusammenarbeiten.
Bekannte Beispiele sind die Einkaufsverbände, welche die Vorteile der großen Nachfrage auch an kleinere, angeschlossene Unternehmen weiter geben kann. Eine weitere Möglichkeit ist die Konzentration, die wir uns heute einmal näher anschauen.
Wie lassen sich Kooperation und Konzentration voneinander unterscheiden?
Bei einer Kooperation verpflichten sich wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zur Zusammenarbeit. In allen anderen Punkten bleiben sie dabei selbstständig in der Entscheidung.
Bei einer Konzentration wird die wirtschaftliche Selbstständigkeit zugunsten der Kooperation aufgegeben und es entsteht eine zentrale Leitung.
Wie kann sich eine Konzentration von zusammengeschlossenen Unternehmen ausprägen?
Im Rahmen einer Konzentration kann die Zusammenarbeit horizontal, vertikal oder anorganisch sein. Es kann sich auch ein Kartell oder eine Interessensgemeinschaft oder ein Konsortium bilden.
- Horizontal
Ein horizontaler Unternehmenszusammenschluss erfolgt auf der gleichen Produktions- oder Handelsstufe. Hierdurch kann der Marktanteil gestärkt werden. - Vertikal
Ein vertikaler Zusammenschluss von Unternehmen bindet in der Regel aufeinander folgende Produktions- und Handelsstufen ein. Durch die Zusammenarbeit kann der Beschaffungs- und Absatzweg gesichert werden. - Anorganisch oder auch Branchenfremd
Es gibt Branchen mit einem gewissen Risiko. Wenn ein Unternehmen zum Ausgleich einen Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen außerhalb dieser Branche sucht, kann somit das branchenspezifische Risiko minimiert werden. - Kartell
Ein Kartell ist ein horizontaler Zusammenschluss von mehreren Unternehmen, die rechtlich weiter Selbstständig bleiben. Es wird nur ein Teil der wirtschaftlichen Selbstständigkeit aufgegeben. Kartelle werden in der Regel gebildet um eine Marktbeherrschung zu erreichen. - Interessengemeinschaft
Eine Interessengemeinschaft kann sich auf horizontaler oder vertikaler Ebene bilden. Die Unternehmen bleiben rechtlich Selbstständig, geben jedoch die wirtschaftliche Selbstständigkeit auf. - Konsortium
Ein Konsortium ist ein horizontaler Zusammenschluss von Unternehmen mit dem zweck, bestimmte und zeitlich begrenzte Aufgaben durchzuführen. Ein Beispiel könnte ein Bankenkonsortium sein, dass bei einer Finanzierung zusammenarbeitet. - Verbundene Unternehmen
Unternehmen können auf horizontaler, vertikaler oder anorganischer Art miteinander Verbunden sein durch Kapital, Personal oder einfach vertraglich. Die Unternehmen bleiben hierbei rechtlich selbstständig, wobei ein Unternehmen die Leitung des Verbundes übernimmt. - Vereinigte Unternehmen (Trust)
Bei einem sogenannten Trust geben die Unternehmen Ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit auf und ein Unternehmen übernimmt die Leitung.