Unterliegen Fußballer der Zensur? Nein, dem Arbeitsrecht!

Fußball ist selbst auf den ersten Blick längst kein Sport mehr, Fußball ist Geschäft. Fußballspieler sind keine Sportler, sondern Angestellte ihrer Clubs. Die wiederum sind – zumindest in den oberen Ligen – schon längst keine Vereine mehr, sondern klassische Industriebetriebe mit Management, Rechtsabteilung, Ein- und Verkauf, Produktion, Vertrieb, Marketing, Rechnungswesen und natürlich auch einer Personalabteilung. Fußballspieler sind, wie gesagt, Angestellte. Sie haben einen Arbeitsvertrag, der einzuhalten oder fristgerecht zu kündigen ist, und unterliegen dem deutschen Arbeitsrecht wie alle anderen abhängig Beschäftigten auch. Und wie diese haben Balltreter Loyalitätspflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Vor allem aber – und darauf will ich hinaus – haben sie die Pflicht zur Verschwiegenheit über Interna und kein Recht, öffentliche Kritik an ihrem Job oder ihrem Vorgesetzten zu äußern. Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen sind vor dem Arbeitgericht zu klären. Soweit die Theorie.

Die Praxis sieht Woche für Woche anders aus. Da werden Strategien der Trainer und Pläne der Manager (Vorgesetzte!) sowie Leistungen der (Mit)Spieler nicht etwa unter vier Augen, sondern offen und in mehr als deutlichen Worten in den Medien in die Tonne getreten, Gehälter und Vertragsinhalte ausgeplaudert, Verträge und Vereinbarungen ad absurdum geführt, Krankheiten simuliert, Arbeitsverweigerung praktiziert. Woran liegt das? Am übersteigerten Ego der überbezahlten und meist deutlich erkennbar „bildungsfernen“ Spieler? An der Führungsschwäche von Vorgesetzten, die außer gegen einen Ball zu treten oft nicht viel mehr gelernt haben? An der fehlenden Ernsthaftigkeit des „spielerischen“ Jobs? An nicht genutzen arbeitsrechtlichen Konsequenzen? Am Druck der Medien, denen das kickende Gewerbe reichlich Geld in die Kassen spült?

„Zensur!“ schreit es mir aus der Fankurve entgegen, wenn – um nur ein Beispiel von vielen zu nennen – beim FC Bayern ein Angestellter namens P. Lahm zur Räson gebracht wird und daraufhin (er ist einer der Intelligenteren seines Berufsstandes) zurückrudert und fortan die Klappe hält. Zensur? Hat ein Angestellter, Fußballspieler oder Sachbearbeiter kein Recht auf freie Meinungsäußerung? Doch, schon. Aber nur, wenn er dabei die oben genannten Pflichten nicht vernachlässigt. Und wenn ihm klar ist, dass er kündbar ist. Übrigens auch fristlos.


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