Unterlassungserklärung von Microsoft zu Windows 10

Von Klaus Ahrens

Abgemahnt wurde Microsoft wegen des Zwangsdownloads seines damals neuen Betriebssystems Windows 10 schon im Jahr 2015, aber erst heute unterzeichnete der Konzern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung dazu. Wie Verbraucherschützer gestern mitteilten, hat sich Microsoft darin verpflichtet, künftig „keine Installationsdateien für neue Betriebssysteme mehr ohne Zustimmung auf die Festplatte von Windows-Nutzern aufzuspielen“.

Microsoft spielte auf Zeit

Microsoft konnte das Verfahren vor dem Landgericht München mit dem Hinweis, die Klageschrift sei nicht ordnungsgemäß zugestellt worden, Mitte 2016 in die Länge ziehen. Erst im März 2017 beendete das OLG München das Spiel auf Zeit.

Ein Eigentor der Verbraucherschützer?

So mancher inzwischen auch umstiegswillige User eines Alt-Betriebssystems würde sich inzwischen freuen, wenn er Windows 10 noch gratis bekommen könnte – egal, ob er selbst oder Microsoft den Download starten würde…