Diese Buchführungsunterlagen können nach dem 31. Dezember 2014 vernichtet werden:
Wer Platz im Archiv schaffen möchte, sollte aber unbedingt die gesetzlichen Fristen beachten.
Hier eine Liste der Unterlagen, die nach dem 31. Dezember 2014 vernichtet werden können:
- Aufzeichnungen aus 2004 und früher.
- Inventare, die bis zum 31.12.2004 aufgestellt worden sind.
- Bücher, in denen die letzte Eintragung im Jahre 2004 oder früher erfolgt ist.
- Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte, die 2004 oder früher aufgestellt worden sind.
- Buchungsbelege aus dem Jahre 2004 oder früher.
- Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Kopien der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, die 2008 oder früher empfangen bzw. abgesandt wurden.
- Sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen aus dem Jahre 2008 oder früher.
Eine umfangreiche Liste der Aufbewahrungspflichtigen Unterlagen und deren Fristen habe ich hier gefunden