Heute berichten die „Lübecker Nachrichten“ über Bestrebungen von SPD, Grünen und Linken in der Bürgerschaft, auf der A1 zwischen Moisling und Bad Schwartau die dort jetzt geltende Höchstgeschwindigkeit von 120 auf 100 Stundenkilometer zu reduzieren, und zwar zum Schutz der Anwohner (hier). Selbst CDU und FDP wollen sich dem Bericht zufolge nicht gegen einen entsprechenden Antrag von Rot-Rot-Grün wehren.
Nun wäre es den betroffenen Anwohnern ja durchaus zu gönnen, wenn der mit dem Autobahnverkehr einhergehende Verkehrslärm durch die geforderte Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit spürbar gesenkt werden könnte. Dies erwarten allerdings wohl selbst die dortigen Anwohner überwiegend nicht, wenn man den LN Glauben schenken darf. Diese Skepsis ist durchaus berechtigt, wie sich aus folgendem Zitat ergibt:
„Kraftfahrzeuge sind je nach Fahrzeugart, Betriebsweise und Fahrbahneigenschaften unterschiedlich laut. Der ruhigste unter den motorgetriebenen Fahrzeugen ist der Pkw. Wesentlich lauter ist der Lkw; so beträgt die Lautstärke eines Lkw bei Tempo 50 durchschnittlich das Zwanzigfache eines Pkw (Quelle: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/347). Da für Lkw ohnehin auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt, erscheint es äußerst zweifelhaft, dass die generelle Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h im fraglichen BAB-Bereich geeignet ist, die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner angemessen gegen verkehrsbedingte Lärmimmissionen zu schützen. …“
Wenn Gerrit Koch, Kreisvorsitzender der Lübecker FDP, via LN erklärt, er habe prinzipiell nichts gegen Tempo 100, er sehe auf diesem Autobahnteilstück nur „keine dringende Notwendigkeit“, so geht diese Äußerung somit an den lärmtechnischen Gegebenheiten knapp vorbei. Denn gegen ein abgesenktes Tempolimit spricht nicht der Umstand, dass man „aufgrund der Verkehrsdichte … dort ohnehin selten schneller fahren“ kann, wie Koch meint (eine Aussage übrigens, die sicher auch angesichts der durchschnittlichen Verkehrsdichte im fraglichen Autobahnabschnitt zu Widerspruch anregt). Vielmehr wäre eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h schlicht technisch absolut ungeeignet, die Verkehrslärmbelästigung für die betroffenen Anwohner zu senken.
Ich bin gespannt, wie die FDP sich in der Lübecker Bürgerschaft zu dem zu erwartenden rot-rot-grünen Antrag stellen und ob sie den Mut haben wird, sich – anders als ihr Kreisvorsitzender - klar und eindeutig gegen die unsinnige Forderung nach weiteren Geschwindigkeitsbegrenzungen zu stellen. Ach, übrigens: Das oben genannte Zitat stammt aus der Begründung eines Bürgerschaftsantrages der FDP vom 30.05.2007!
Irgendeine Bedeutung hat es allerdings zum Glück ohnehin nicht, was die Bürgerschaft – vermutlich nach stundenlangen, hitzigen Debatten – in dieser Sache beschließen wird. Zuständig ist das Land, welches an die Straßenverkehrsordnung gebunden ist, welche wiederum enge Voraussetzungen für ein Tempolimit auf Autobahnen vorschreibt.