Unsere Vierbeiner gehören in eine Transportbox!

Viele Autofahrer nehmen ihre geliebten Vierbeiner im Auto mit. Diese müssen jedoch in eine Transportbox. Hält man sich nicht daran, warnt der TÜV Rheinland, dass dies eine große Gefahrenquelle ist, unter Umständen kann dies sogar den Kaskoschutz reduzieren.

Laut TÜV-Rheinland fühlt sich der Vierbeiner auch wohl, wenn die Box groß genug ist. Kompakte Boxen für kleinere Hunde und Katzen sollten im Fußraum hinter den Vordersitzen platziert werden. Für größere Boxen bietet sich der Laderaum  von Kombis, Vans und SUVs an. Das Behältnis sollte dabei quer zur Fahrtrichtung direkt an die Lehne der Rücksitzbank gestellt werden. So verteilen sich bei einem Aufprall die Kräfte gleichmäßiger und das Tier übersteht die Belastung besser, meint der Fachmann. Wenn die Box zusätzlich mit Spanngurten gesichert wird und ein möglichst fest installiertes Trenngitter eingebaut ist, reduziert sich die Verletzungsgefahr für die Hintensitzenden bei einem Unfall.

Ist das Tier bei einem Unfall nicht gesichert wird es zum Geschoss. Ein 20 Kilogramm schwerer Hund schießt bei einem Aufprall mit Tempo 50 mit dem rund Zehnfachen seines Gewichts durch das Fahrzeug. Welche Folgen das hat muss man wohl nicht erklären.

Es gibt auch eine juristische Seite.  Tiere sind rein rechtlich gesehen eine Ladung. Und die muss ausreichend gesichert sein. Verursacht ein herumspringender Hund einen Unfall, drohen Bußgeld und Abschläge bei der Vollkaskoversicherung , weiß der TÜV-Experte.

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