Ich halte diese Einladung für einen Verfassungsbruch. Denn die Justiz als eine der drei Säulen der Demokratie hat unabhängig vom Staat (von dessen Regierung in jedem Falle) zu sein. Welche Rolle darin die Kirche spielt oder überhaupt noch zu spielen hat ist eher eine Sache, in der die Richter zu entscheiden haben (siehe hier).
Sich mit den Herren der Bischofskonferenz zu treffen – und zwar unter Ausschluss der Öffentlichkeit und nur mit diesen – ist in meinen Augen ein Verstoß gegen die Unabhängigkeit der Gerichte. Und damit ein Verstoß gegen das Grundgesetz.
Offiziell liest sich das dann so:
Am Freitag, dem 21. Januar 2011, wird eine Delegation der Deutschen Bischofskonferenz unter Leitung ihres Vorsitzenden Erzbischof Dr. Robert Zollitsch das Bundesverfassungsgericht besuchen. Präsident Andreas Voßkuhle und Vizepräsident Ferdinand Kirchhof sowie weitere Richter des Bundesverfassungsgerichts empfangen die Besucher zu Fachgesprächen.
Geplant sind Diskussionen zu dem Thema „Die Zuordnung von Staat und Kirche in Deutschland vor dem Hintergrund aktueller laizistischer Bestrebungen“. Außerdem sollen Gespräche über „Die weitere Ausgestaltung des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie“ und zum Thema „Religiöse Symbole und Öffentlichkeit“ geführt werden.
Der Termin ist nicht presseöffentlich.
Ich möchte besonders darauf hinweisen, dass dieser Text nicht einer kirchennahen Webseite entnommen ist. Sondern eine Pressemitteilung der Webseite des Bundesverfassungsgerichts.
Nic