Universität Zürich lässt «Review» einer Studie durch Philip Morris zu

Philip Morris sponsert eine Studie der Universität Zürich – und diese gewährt dem Tabakmulti erstaunliche Rechte.

Kaum etwas fürchtet die Zigarettenindustrie mehr als staatliche Einschränkungen. Das Schreckgespenst Nummer 1 der Tabakmultis heisst derzeit deshalb “plain packaging»: neutrale Verpackungen, bei denen der Staat vorschreibt, wie gross die Warnhinweise und die abschreckenden Fotos genau sein müssen. Firmenlogos haben auf solchen «plain packages» nichts verloren, ein simpler Schriftzug mit dem Markennamen muss reichen.

Als erstes Land führte Australien 2011 das «plain packaging» ein – und die Industrie tobte. Seither tun die Zigarettenmultis alles, um den Schaden auf «Down Under» zu begrenzen und die neutralen Verpackungen in anderen Ländern zu verhindern. 2012 trat Philip Morris International (PMI) deshalb an Ashok Kaul, einen Wirtschaftsprofessor der Universität des Saarlands, heran, und dieser verfasst darauf mit seinem Zürcher Kollegen Michael Wolf eine Studie mit dem Titel «The (Possible) Effect of Plain Packaging on the Smoking Prevalence of Minors in Australia: A Trend Analysis».

Auf Gesuch hin konnte ich den Vertrag zwischen der Universität Zürich und PMI einsehen (nicht kopieren!). Dabei zeigte sich, dass die Hochschule dem Zigarettenmulti erstaunliche Zugeständnisse machte:

Das Recht, die Studie vor Publikation zu überprüfen und kommentieren: «University agrees that, prior to submission to publisher of a manuscript describing the results for publication, University shall forward to PMIM 30 days prior to planned publication a copy of the manuscript to be submitted to PMIM for review and comments and University will take into account in good faith the said comments.»

Die Verpflichtung, Medienkontakte zu melden: «If at any time either Party or either Party’s Personnel is contacted by a third party, including any news organization, concerning the Services provided under this Agreement, such Party and/or such Party’s Personnel shall make no comment, notify the other Party of the third party contact and refer the third party to such other Party and/or coordinate the information provided to the third party with such other Party.»

Geheimhaltung: «Neither Party nor its Personnel shall, without the prior express approval of the other Party, (1) advertise or otherwise publicize the existence of Terms of this Agreement or any other relationship between the Parties (…)»

Da stellt sich die Frage nach der Forschungsfreiheit und ob solche Bestimmungen mit ihr vereinbar sind. Ich stellte die Frage dem deutschen Politikpsychologen Thomas Kliche von der Universität Magdeburg-Stendal, und erhielt folgende Antwort:

«Korruption in der Wissenschaft arbeitet überwiegend informell, durch Antizipation von Erwartungen. Denn da wir es mit schlauen Leuten zu tun haben, wissen Forschungsinstitute und Hochschulleitungen, was die Auftraggeber erwarten, auch wenn eine Beratung darüber nicht ausdrücklich im Vertrag steht. Die von Ihnen zitierten Vertragsformulierungen sind ansonsten weder ungewöhnlich noch für sich allein bedenklich, denn bei einem Rechtsstreit könnte die Uni jederzeit geltend machen, sie habe die Kommentare hinreichend berücksichtigt und gegen die wissenschaftlichen Argumente abgewogen. Der eigentliche Kernpunkt ist nicht eine drohende Peitsche, also der Vertrag, sondern die Karotte: die künftigen Fördermittel von den Tabaktod-Verkäufern. Von denen ist ja belegt, dass sie weltweit sehr systematisch jahrzehntelang die Forschung unterwandert und irreführende, vom Lungenkrebs ablenkende Studien verdeckt finanziert haben. Das Problem ist also, dass hier die Gelder offenbar nicht von ethisch getriebenen Menschen vergeben werden, und die Empfänger wissen das – und werden es im Interesse ihrer Forschungsspielräume und somit ihrer Karrieren berücksichtigen.

Deshalb ist für alle Verträge der Forschungsfinanzierung Öffentlichkeit zu fordern. Einen Schritt dazu ist z.B. die Freie und Hansestadt Hamburg vor etwa zwei Wochen gegangen, als sie beschlossen hat, sämtliche Verträge der Öffentlichen Hand ins Internet zu stellen – mit allen Summen. Das wäre technisch auch für Hochschulen heutzutage kein Problem mehr. Es würde gestatten, den Umfang korporativer Korruption ganzer Einrichtungen (durch antizipierte Abhängigkeit von interessegeleiteten Drittmitteln) abzuschätzen.

Allerdings: Selbst wenn es gelingt, derartige Verstrickungen aufzudecken, werden drittmittelmotivierte Hochschulen weiterhin von sich aus ihre Kooperationsbereitschaft mit anrüchigen Geldgebern signalisieren, und diese werden langfristig über neue Tarneinrichtungen wie z.B. Stiftungen neue Wege zur Einflussnahme finden.»

Den Artikel im Beobachter 26/2014 gibt es hier.

Das «Project Proposal» von Ashok und Wolf, wortgetreu abgeschrieben, ist hier zu finden.


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