Unitymedia gibt Blockade auf – und die Zugangsdaten raus

Fritzbox7490Kabelnetzbetreiber Unitymedia wollte in Sachen Routerzwang trotz eindeutigen neuen Gesetzes nur Neukunden ihre Zugangsdaten herausgeben, damit die einen Router ihrer Wahl für den Internetanschluss benutzen können.

Einem Geschäftskunden mit Altvertrag bei dem Unternehmen hatte Unitymedia die Herausgabe verweigert: „Bitte beachten Sie, dass die Aufhebung der Endgeräte-Bindung nur für Neukunden gelten wird.“

Eigennützige Gesetzesauslegung

Unitymedia (und auch andere Netzbetreiber) interpretieren das neue Gesetz aber so, dass rechtlich nur Neukunden davon betroffen sind. Sie stützten das auf eine Formulierung im neuen Paragrafen 11, Absatz 3, des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG).

Dort steht, dass die Netzbetreiber die Zugangsdaten und weitere Informationen „in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss“ zur Verfügung stellen müssen. „Bei Vertragsschluss“ bedeutete bisher nach Ansicht von Unitymedia, dass Bestandskunden rechtlich nicht davon betroffen sind.

Unitymedia macht die Rolle rückwärts

Inzwischen müssen die Unitymedia-Manager wohl einen Rechtsanwalt befragt haben, denn plötzlich heißt es, daß das Unternehmen trotz zunächst anderslautender Informationen allen Kunden die freie Auswahl ihres Endgerätes ermöglicht, sprich: die Zugangsdaten rausrückt.

Die große Koalition hatte im vergangenen Herbst den Routerzwang abgeschafft. Das neue „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ tritt am 1. August in Kraft.


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