Unitymedia drängt Kunden WLAN-Hotspots auf

UnitymediaWiFiSpotKabelnetzbetreiber Unitymedia will die Kabelmodems seiner Kunden für offene WLAN-Hotspots nutzen – ohne deren Zustimmung zu erfragen. Wer nicht widerspricht, ist mit dabei.

Herr in Ihrem Haus ist dann Unitymedia

„In den kommenden Wochen wird auf Ihrem WLAN-Router automatisch ein separates WLAN-Signal aktiviert“, lesen die Kunden lapidar in einem Schreiben des Providers. Falls der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht, gelten für ihn sogar bestimmte Pflichten, die auf der Rückseite des Schreibens versteckt wurden.

„Der Kunde hat es zu unterlassen, die Nutzung seines Homespots zu beeinträchtigen oder zu unterbinden“, heißt es dort. So wird man im eigenen Heim entmündigt!

Wiedereinführung des Routerzwangs

Die Kunden können dann trotz der Abschaffung des Routerzwangs keinen beliebigen Router mehr anschließen, denn die sogenannten Wifi-Spots können nur auf bestimmten Geräten eingerichtet werden.

Wer das Angebot nutzen will, zur Abschaffung des Routerzwangs ab 1. August 2016 dann aber kein beliebiges Gerät nutzen, wie es der Gesetzgeber verlangt. Laut Unitymedia steht das Vorpreschen zum jetzigen Zeitpunkt aber in keinem Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes. Wer’s glaubt, wird selig…

Wer nicht widerspricht, soll dann in Zukunft die Unitymedia-Hotspots kostenlos benutzen können – ein zweifelhaftes Dankeschön für die Okkupation des gesamten Hauses bzw. der Wohnung.

„Wir sind überzeugt, dass die Mehrheit unserer Kunden diesen neuen Service als Mehrwert empfindet und nutzen wird. Um für diese Kunden den Zugang zum WifiSpot-Service so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir uns für dieses Verfahren entschieden“, sagte ein Sprecher des Kabelproviders.

Verbraucherschützer sehen das anders

„Eine solche Vertragsänderung ist ohne die Zustimmung des Kunden unwirksam“, sagte Carola Elbrecht vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Die Änderung der vertraglichen Leistungen könne nicht einseitig erfolgen.

Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen äußerte sich in derselben Richtung. Es könne außerdem nicht sein, dass der Kunde, zum Beispiel während eines Urlaubs oder aus Angst vor Strahlung seinen Router vom Strom nehmen wolle, aber das nicht mehr dürfe, sagte er der WAZ.


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