Das geplante Hypo-Sondergesetz sorgt für Verärgerung in der Versicherungswirtschaft. Die Uniqa spricht von Enteignung, die Beamtenversicherung von einem schwerwiegenden Verlust des Vertrauens in die Haftung eines Bundeslandes. Uniqa-Chef Andreas Brandstetter will „alle gebotenen rechtlichen Schritte einleiten“.
Vor wenigen Tagen hatte sich der Ministerrat auf ein Sondergesetz für die Hypo Alpe Adria geeinigt. „Das Gesetz soll im Interesse des Steuerzahlers die bestmögliche Verwertung der Vermögenswerte der Bank sowie eine Beteiligung von Alteigentümern und Nachranggläubigern an den Kosten der Hypo-Lösung gewährleisten“, hieß es in einer Mitteilung des Finanzministeriums
Nachrangverbindlichkeiten mit Länderhaftung Kärntens sind im Ausmaß von nahezu einer Milliarde Euro betroffen. „Die Landeshaftung für diese spezifischen Verbindlichkeiten erlischt durch das Gesetz“, erklärte das Ministerium.
„Waren niemals Spekulationspapiere“
Andreas Brandstetter ist über den Regierungsplan alles andere als erfreut. In der am Montag erschienenen Ausgabe des Magazins „Profil“ macht der Vorstandsvorsitzende der Uniqa Insurance Group AG seinem Ärger Luft.„Diese Hypo-Anleihen waren niemals Spekulationspapiere. Wir sind verpflichtet, den Deckungsstock in mündelsicheren Papieren zu veranlagen. Die Hypo-Anleihen mit Landeshaftung waren genau das.“
Laut Brandstetter, berichtet „Profil“, wären allein bei der Uniqa 1,1 Millionen Lebenspolizzen von einem Ausfall betroffen, wenn auch in geringem Ausmaß.
„Verfassungs- und EU-rechtswidrig“
„Die Regierung enteignet damit nicht etwa Finanzspekulanten, sondern hunderttausende Österreicher“, so Brandstetter. Es handle sich um ein verfassungs- und EU-rechtswidriges Gesetz, „gegen das wir alle gebotenen rechtlichen Schritte einleiten werden.“Die Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe hält fest, „dass die Anleihen mit Garantien der öffentlichen Hand und somit mündelsicher – für den Deckungsstock der Lebensversicherung geeignet – ausgegeben wurden“, schreibt „Profil“. Der Konzern will gegebenenfalls „mögliche Schritte abwägen“.
(Quelle: Versicherungsjournal)
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