UNION/FDP fressen Lebensqualität der Rentner und Sozialhilfeempfänger auf

Die nach Rainer Werner Fassbinder gewählte Überschrift soll an und für sich auf die gezielte Verarmungspolitik zu Lasten der Rentner und Sozialhilfeempfänger hinweisen, die nach der “geistig-moralischen Wende” des Bimbes-Kanzlers Helmut Kohl, der seinen Amtseid über seine “Bimbes-Ehrenwort” stellte, bis heute anhält.

Mit der über die Mainstream-Medien behaupteten RENTENLÜGE, als ob die Renten nicht mehr finanzierbar seien, wurde eine gezielte Armutspolitik für das untere Drittel der Bevölkerung in Wirklichkeit gezielt eingeleitet. Denn die Rentenfrage ist nach wie vor in erster Linie eine VERTEILUNGSFRAGE und in zweiter Linie eine Frage der auskömmlichen EINNAHMEN, an denen sich alle Bevölkerungsgruppen in einer gerechten Gesellschaft/Ökonomie beteiligen müssen.

Mit der seit dem Bimbes-Kanzler eingeleiteten UMVERTEILUNG der Einnahmen von unten nach oben wurde eine gezielte Verarmung der arbeitenden Bevölkerung eingeleitet. Die “kapitalabhängigen” (!) Medien hatten weisungsgemäß, manchmal auch im Zuge des vorauseilenden neoliberalen Gehorsams, fast ausschließlich nur die Bevölkerungsentwicklung als Rechtfertigung diskutiert.

Dass die Politik der neoliberalen Gier und Abzockerei, der Umverteilung von unten nach oben (Einnahmen und Vermögen), bis heute kaum mit ihren toxischen Folgewirkungen in der Breite der Bevölkerung nicht verstanden wird, liegt vornehmlich an der medialen Politik der Halbwahrheiten und gezielten Lügen bzw. der Verschleierung der volkswirtschaftlichen Zusammenhänge.

Die volkswirtschaftliche Wahrheit ist zunächst schlicht, dass immer nur die EINNAHMEN einer Volkswirtschaft verteilt werden können, die Jahr für Jahr erneut erwirtschaftet werden.

Mit der gezielten Politik der Lohn- und Gehaltsabsenkung seit 25 Jahren reduzierten sich die Einnahmen der Rentenversicherung. Vielfältige Eingriffe in die “Rentenformel”, insbesondere die Aberkennung von Anrechnungszeiten und sonstige neoliberale Tricks reduzierten nach und nach das Rentenniveau.

UNION und FDP nannten diese Politik euphemistisch “Freizügigkeit des Arbeitsmarktes”; in Wirklichkeit ging es um die systematische Reduzierung der Einnahmen für Lohn- und Gehaltsempfänger zu Gunsten einer neuen “feudalen” Elite in der Gesellschaft.

Mit dem Regierungswechsel der FDP von Helmut Schmidt (SPD) zum Bimbes-Kanzler Helmut Kohl und danach mit seinen Nachfolgern wurde die Sozialbindung des Kapitals geradezu systematisch aufgelöst.

Dass damit auch der schleichende Bruch des Grundgesetzes vonstatten ging, wurde allenfalls selten und nur zwischen den Eingeweihten diskutiert. Prof. Gertrud Höhler hat mit ihrem neuen Buch – Die Patin: Wie Angela Merkel Deutschland umbaut – bemerkenswert in aller Klarheit darauf hingewiesen.

Es erscheint in diesem Zusammenhang einmal angebracht, auf die Rechtslage des (noch geltenden) Grundgesetzes hinzuweisen, das allerdings über ESM und Fiskalpakt weiter ausgehöhlt werden soll:

Artikel 14 Absatz 2 GG:

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Artikel 20 Absatz 1 GG:

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Dass die Rentenpolitik bzw. die gezielte Verarmungspolitik ein Verstoß gegen Artikel 14 Absatz 2 GG darstellt, weil mit und nach dem Bimbes-Kanzler Helmut Kohl die Umverteilungspolitik von unten nach oben einsetzte und die Renten systematisch abgesenkt wurden, sollte selbst dem juristischen Laien einleuchten.

Auch die Politik der Alt-Parteien, sich der konsequenten Schließung der “Steueroasen” zu verweigern, soll hier nur weitere Zusammenhänge andeuten. Denn die bereits damals Reichen und Superreichen schöpften die neuen Möglichkeiten der zunehmenden “Freizügigkeit am Arbeitsmarkt” und zunehmenden Entlastung von den angemessenen “Sozialabgaben” aus und wollten noch nicht einmal nach Recht und Gesetz Steuern bezahlen. Dass mit dieser Politik auch der EU-Entwicklung in der sog. “Südschiene” ein Bärendienst erwiesen wurde, lässt sich aus 2 volkswirtschaftlich zutreffenden Analysen von Prof. Heiner Flassbeck und Friederike Spieker ablesen.

Viele Rentner werden und wurden jedenfalls um ihre “Lebensleistung” gebracht, ihre Teilhabe an der Gesellschaft vielfach sogar unter die ARMUTSGRENZE herabgedrückt, obwohl diese Frauen und Männer an der Leistungsfähigkeit der heutigen Gesellschaft jahrzehntelang mitgewirkt hatten.

Mit der Behauptung, dass die RENTEN nicht finanzierbar seien, gestützt durch Statistiken (Bevölkerungspyramide), wurde bewusst der Stachel der Gier und Abzockermentalität gesetzt, weil die Informierten in der Gesellschaft wissen, dass die Renten sicher sind, wenn die Einnahmenbasis auf alle Bevölkerungsgruppen (auch Beamte und Selbständige) ausgedehnt wird, “sachfremde Leistungen der Rentenversicherung” anders finanziert werden und Löhne und Gehälter entsprechend der PRODUKTIVITÄTSENTWICKLUNG ansteigen.

Der vorige Abschnitt plakatiert die seit Jahren von der Politik und der Journaille verbreitete RENTENLÜGE. Dass die Renten sicher sind, predigt der ehemalige Bundesarbeitsminister, Dr. Norbert Blüm (CDU) zu Recht noch heute (!), selbstredend vor dem Hintergrund der Beseitigung der zuvor angedeuteten Schieflagen und insbesondere einer gerechten Lohn- und Gehaltspolitik. Aber das “zynische Lachen” der politischen Vertreter des neoliberalen Zeitgeistes wird bis heute nicht in der Masse der Bevölkerung verstanden, wenn in den bekannten Talkshows die Moderatoren akribisch darauf achten, dass die oben skizzierten Zusammenhänge nicht allzu deutlich genannt werden.

Dass die sog. GRUNDSICHERUNG – vgl. SPON-Artikel – in Höhe von 688 Euro ein Hohn ist, wird selbst von der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (siehe auch Ursula viel der Lügen) jetzt erkannt.

Abzüglich der Warmmiete dürfte für viele Rentner bereits weniger als rd. 383 Euro EXISTENZMINIMUM nach SGB II bzw. SGB XII verfügbar sein; dass die Grundsicherung völlig unzureichend ist, vorsätzlich zu niedrig berechnet wurde, ist lange bekannt. Hinzuweisen ist auf das die gutachtliche Stellungnahme von Prof. Dr. jur. Johannes Münder, TU Berlin, Lehrstuhl Sozialrecht und Zivilrecht, das bereits Ende 2010 vorlag. Dennoch beschlossen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat eine Gesetzesvorlage zum SGB II/SGB II, die einen Rechtsbruch darstellte, insbesondere auch bezogen auf die Rechtsfortschreibung des Bundesverfassungsgerichtes.

Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) begründete seine Zustimmung zu den vielfältigen Rechtsbrüchen der Bundesregierung damit (sinngemäß), dass die Betroffenen auf die Erhöhung des Regelsatzes von 369 Euro auf 374 Euro ab 1.1.2011 warten. Dass diese kriminelle Gesetzesvorlage um mindestens 40 Euro vorsätzlich zu niedrig berechnet wurde, interessierte dabei nicht. Es interessierte auch nicht, dass die Regelsätze für Kinder völlig unzureichend sind, so dass die Betroffenen bzw. die Eltern jetzt den langen Weg durch die Instanzen zum Bundesverfassungsgericht gehen mussten. Flugs hatte man noch eine neue Regelung im SGB II trickreich eingeflochten, dass neue Urteile des BVerfG nicht zurückwirken, abgesehen von den Klägern und denjenigen, die vorher gegen alle Bescheide (vor der Urteilsverkündung) WIDERSPRUCH eingelegt hatten.

Der rechtsunkundige Betroffene hat es da schwer, seine Rechte zu wahren, zumal die Behörden die gebotene Information/Beratung (vgl. § 14 ff. SGB I) geradezu verweigern bzw. die “Sachbearbeiter” es nicht wagen, die Betroffenen darauf hinzuweisen.

Dass viele Rentner bereits Anspruch auf Leistungen nach SGB XII hätten (im Sinne der Aufstockung), ist vielen Betroffenen kaum bekannt oder sie scheuen den Weg zum Sozialamt, auch aufgrund der teilweise menschenunwürdigen Behandlung und der bürokratischen Hürden.

Dass jetzt von SPON verbreitet wird, dass Ursula von der Leyen (CDU) für die Zuschussrente kämpft, ist in Wirklichkeit eine Verhöhnung der Arbeitnehmer und der Rentner.

Niemand hatte die Bundesregierungen seit dem Bimbes-Kanzler Helmut Kohl (CDU) daran gehindert, die RENTEN grundsätzlich in Höhe einer richtig berechneten INFLATIONSRATE anzupassen.

Es war der toxische neoliberale Zeitgeist, der zur Verarmung der Arbeitnehmer und Rentner geführt hat; das kann niemand bei sachgerechter, ideologiefreier Analyse bestreiten.

Aber die Nebelkerzen der Ministerin wurden trickreich ausgeworfen, wissend, dass die FDP sich gegen jede Rentenerhöhung wenden wird, damit sie für die Gierigen und Abzocker in der Gesellschaft wählbar bleibt. Schließlich geht es darum, zur Bundestagswahl hin den Wählern erneut Sand in die Augen zu streuen.

Wer zu einer gerechten Renten- und Sozialpolitik zurückkehren will, der muss konsequent den “neoliberalen Zeitgeist” mit seiner Wahlstimme beenden.

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