UNION, SPD, FDP und GRÜNE : Beobachtung durch den Verfassungsschutz erforderlich?

Von Eckhardschulze

Sarah Wagenknecht (MdB, Partei DIE LINKE) hatte es gestern an und für sich auf den Punkt gebracht, als sie danach fragte, ob nicht angesichts der “Verfassungsbrüche” der Bundesregierung, bezogen auf die immer noch “grundgesetzwidrig” zu niedrig berechneten Hartz IV – Regelsätze sowie die “grundgesetzwidrigen” EU(RO)-Rettungspakete sowie die Missachtung des Lissabon-Vertrages (No-Bailout-Klausel), der Verfassungsschutz tätig werden müsste. Das betrifft natürlich auch die SPD und die GRÜNEN, die sich an den RECHTSBRÜCHEN wiederholt beteiligt hatten.

Im Bundestag ging es in der Debatte um den sog. SoFFin II (= Neuauflage des Bankenrettungsfonds), dem die Mehrheit zustimmte.

Morgens vor der Bundestagssitzung, hatten die WDR5-Journallie darauf hingewiesen, dass der FINANZAUSSCHUSS beschlossen habe, dass der BUNDESTAG um Zustimmung gebeten werden muss.

Die Nachrichten-Täuscher hatten mit dieser Falschinformation so getan, als ob ein “Bundestagsausschuss” dem BUNDESTAG Aufgaben zuweisen könnte oder gar vermeintliche KOMPETENZEN ab- oder zurückgeben könnte.

Wenn es denn nicht so “weh tun würde”, auch angesichts der “neoliberalen Wandlung” des WDR5, könnte man nur lachen.

Richtig ist vielmehr, dass das BVerfG die klar grundgesetzwidrige Verlagerung von “unabdingbaren Kompetenzen” des BUNDESTAGES, herbeigeführt durch die neoliberalen Alt-Parteien, auf Ausschüsse des Bundestages im Rahmen einer gerichtlichen Anordnung gestoppt hatte! Eine schallende Ohrfeige für die wiederholt rechtsbrechenden Alt-Parteien.

“Unabdingbar” bedeutet, dass der BUNDESTAG selbst (auf Vorschlag der Bundesregierung oder gar der Opposition) keineswegs Kernaufgaben auf Ausschüsse verlagern kann, damit nicht die Zuständigkeit des Parlamentes bzw. die Verantwortung der Abgeordneten insgesamt beseitigt werden kann. “Unabdingbar” bedeutet auch, dass solche Zuständigkeiten des Parlamentes auch nicht mit einer 100 &igen Zustimmung des Parlamentes verlagert werden können.

Denn es ist der Souverän, nämlich das Volk, das diese Verantwortung, beispielsweise für den HAUSHALT, auf das Parlament als GANZES übertragen hatte. NUR das VOLK selbst könnte eine Veränderung durch VOLKSABSTIMMUNG herbeiführen, allerdings NICHT auf der Grundlage des geltenden Grundgesetzes, sondern nur im Rahmen einer neuen Verfassung, die solch eine Kompetenzverlagerung vorsieht. Das VOLK müsste selbstverständlich die neue Verfassung zuvor durch Mehrheit legitimieren.

Das gilt sogar umso mehr, weil sich die Alt-Parteien bis heute geweigert hatten, das Deutsche Volk über das Grundgesetz abstimmen zu lassen.

Die vorgenannte RECHTSLAGE  gilt auch für die Regelungen, die die Alt-Parteien für den “Dauer-Rettungsschirm” für Banken und ELITEN in der EU, genannt ESM, über eine Art Staatsstreich bis zum Sommer 2012 durchsetzen wollen.

Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum der Bundespräsident über die Affären/Vorteilsnahmen diszipliniert werden soll.

Anders als in den MEDIEN seit Wochen in den Talkshows verbreitet, hält der Bundespräsident nicht nur Reden.

Er hat auch Gesetzte zu unterschreiben bzw. mit seiner Unterschrift zu “legitimieren”.

Und dafür schwingt er nicht nur den Füllhalter. Vielmehr muss er nach herrschender Rechtsauffassung seine Unterschrift verweigern wenn zu befürchten ist, dass die Gesetzesvorlage grundgesetzwidrig ist!!!

Genau darum geht es in den nächsten Wochen und Monaten. Die Alt-Parteien wollen über eine Art Staatsstreich die FISKALUNION erzwingen, obwohl dafür das GRUNDGESETZ keine Grundlage (siehe oben) bieten kann und darf.

Die FISKALUNION widerspricht den “unabdingbaren” Bestimmungen des Grundgesetzes bezogen auf das HAUSHALTSRECHT des Parlamentes.

In den Reihen der UNION, womöglich mit Unterstützung der SPD, wird seit Wochen fieberhaft überlegt, wie man das BVerfG ausschalten kann. Da gibt es die abenteuerlichsten Überlegungen. Eine betrifft die Idee, das Bundesverfassungsgericht für EUROPAFRAGEN als nicht mehr zuständig zu erklären.

Das wäre ja noch schöner, wenn ein ORGAN (Bundestag) das andere (BVerfG) so mal eben ausschalten könnte. Auch das wäre ein klarer Rechtsbruch.

Aber wie oben von Sarah Wagenknecht zutreffend im Bundestag gestern angedeutet, sollten so langsam die Alt-Parteien vom VERFASSUNGSSCHUTZ überwacht werden!

Denn UNION, SPD, FDP und GRÜNE wollen die letzten Reste der Demokratie beseitigen und die Bürger in die bereits  bestehende EU-Despotie (nach Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider, ehemals Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg) zwingen.

Allerdings verhält sich auch die LINKE sehr leise; was da in den nächsten Monaten auf der Agenda stehen soll, wird kaum in der Öffentlichkeit diskutiert und dargestellt!?

Es geht in den nächsten Monat um die Bürgerrechte, die Demokratie schlechthin.

Zur Erinnerung: Bereits in den 30er Jahren wollten die BANKEN und KONZERNE die Demokratie abschaffen und Europa ökonomisch beherrschen; damals wurde die aufstrebende NSDAP als nützliches Vehikel angesehen. Wie das endete, ist bekannt.

Jetzt gibt es den 2. Versuch, den die BANKEN, die großen KONZERNE und ELITEN in der EU und darüber hinaus durchsetzen wollen.

Wer jetzt nicht aufwacht, landet in der Diktatur!