Heute mal ein Ausflug ins Arbeitsrecht. Gestern las ich in der Wirtschaftswoche von einem Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg.
Das Gericht hat entschieden, dass die Äußerung "Klei mi ann Mors" (plattdeutsch für "Kratz mich am Hintern") keine fristlose Kündigung rechtfertige. Ein Link zu dem Urteil hier.
Man sollte aber davon absehen, beispielsweise einem kontrollierenden Polizeibeamten so anzusprechen und auf diese Weise mitzuteilen, dass man nicht weiterdiskutieren wolle.
P.S. Oh, ich und die Wirtschaftswoche sind weit hinterher. Bei der Rechtslupe wurde zu dem Urteil schon vor Ewigkeiten schon gebloggt.
Das Gericht hat entschieden, dass die Äußerung "Klei mi ann Mors" (plattdeutsch für "Kratz mich am Hintern") keine fristlose Kündigung rechtfertige. Ein Link zu dem Urteil hier.
Man sollte aber davon absehen, beispielsweise einem kontrollierenden Polizeibeamten so anzusprechen und auf diese Weise mitzuteilen, dass man nicht weiterdiskutieren wolle.
P.S. Oh, ich und die Wirtschaftswoche sind weit hinterher. Bei der Rechtslupe wurde zu dem Urteil schon vor Ewigkeiten schon gebloggt.