Unhöflich auf platt

Heute mal ein Ausflug ins Arbeitsrecht. Gestern las ich in der Wirtschaftswoche von einem Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg.
Das Gericht hat entschieden, dass die Äußerung "Klei mi ann Mors" (plattdeutsch für "Kratz mich am Hintern") keine fristlose Kündigung rechtfertige. Ein Link zu dem Urteil hier.
Man sollte aber davon absehen, beispielsweise einem kontrollierenden Polizeibeamten so anzusprechen und auf diese Weise mitzuteilen, dass man nicht weiterdiskutieren wolle.
P.S. Oh, ich und die Wirtschaftswoche sind weit hinterher. Bei der Rechtslupe wurde zu dem Urteil schon vor Ewigkeiten schon gebloggt.

wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Alpamayo: Expedition auf den Traumberg der Cordillera Blanca
wallpaper-1019588
Für Wilma
wallpaper-1019588
Musikfernsehen & Charts im Wandel: Von MTV-Legenden zur Streaming-Macht
wallpaper-1019588
Wann wird es für deinen Mops bei Hitze gefährlich?