Zur Tat: Ein Mädchen spricht einen Fußgänger an und erzählt diesem, das es wegen Probleme mit der Familie nicht mehr nach Hause will. Das kommt in den besten Familien vor und rechtfertigt keinesfalls, ein Kind an sich zu nehmen und den Eltern noch nicht einmal Bescheid zu geben. Statt aber die Polizei zu rufen, die das Kind sofort nach Hause gebracht hätte (hoffe ich mal), ruft der Angesprochene das Jugendamt an. Diese holen das Kind ab und informieren die Eltern darüber schriftlich. Gehts noch? Hier hätte ein sofortiger Anruf stattfinden müssen. Da dieser aber unterblieb, erstatteten die Eltern Vermißtenanzeige. Die Ängste, die diese Eltern durchgestanden haben, mag man sich gar nicht vorstellen wollen.
Leipzig – Die ganze Nacht suchte die Polizei mit einem Großaufgebot nach der kleinen Jasmin A. (8). Bis sich herausstellte: Das Mädchen war in Obhut des Jugendamts! Bild.de
Jeder Fremde wäre nach einer Entführung auf offener Straße sofort fest genommen worden, aber Jugendämter dürfen sich so etwas erlauben. Leider weiß ich nicht, ob dieser “Kindesentzug” rechtlich i.O. war, aus meiner Sicht war er es auf jeden Fall nicht. Da aber der Staat immer im Recht ist, wird die Kindeswegnahme vermutlich keine Konsequenzen haben. Trotzdem war es wichtig, das dieser Vorfall öffentlich wurde. Die Bevölkerung soll endlich wissen, wie unsere Jugendämter zum Teil agieren.