Die kath. Kirche hingegen beharrt jedoch darauf, dass nur, wer Kirchesteuer zahlt, Gläubiger sein könne.
Im Verfahren vor dem Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshof hat der Freiburger “Kirchensteuer-Rebell” und Kirchenrechtler Hartmut Zapp verloren. Das machte den Weg frei zur heutigen Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtes. Zapp hatte 2007 beim Standesamt seinen Austritt aus der römisch-katholischen Kirche als “Körperschaft des öffentlichen Rechts” erklärt und keine Steuern mehr gezahlt. Zugleich erklärte er, weiter gläubiges Kirchenmitglied zu sein.
Nic
siehe:
Klagen eines halben Katholiken (Deutsche Welle)
Gott und Geld (The European)
Prof. Zapp vor Gericht (Nics Bloghaus)