Ungläubig durch Kirchenaustritt?

Von Nicsbloghaus @_nbh

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird heute ein Urteil ver­kün­den, in dem es darum geht, ob man sich als Katholik bezeich­nen darf und Mitglied der Kirchengemeinschaft bleibt, wenn man keine Kirchensteuer mehr zahlt.

Die kath. Kirche hin­ge­gen beharrt jedoch dar­auf, dass nur, wer Kirchesteuer zahlt, Gläubiger sein könne.

Im Verfahren vor dem Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshof hat der Freiburger “Kirchensteuer-Rebell” und Kirchenrechtler Hartmut Zapp ver­lo­ren. Das machte den Weg frei zur heu­ti­gen Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtes. Zapp hatte 2007 beim Standesamt sei­nen Austritt aus der römisch-katholischen Kirche als “Körperschaft des öffent­li­chen Rechts” erklärt und keine Steuern mehr gezahlt. Zugleich erklärte er, wei­ter gläu­bi­ges Kirchenmitglied zu sein.

Nic

siehe:
Klagen eines hal­ben Katholiken (Deutsche Welle)
Gott und Geld (The European)

Prof. Zapp vor Gericht (Nics Bloghaus)