Ungemach für den BDB

Dem Bund Deutscher Berufsboxer e.V. droht Ungemach. Mir scheint gerade dieses etwas antiquiert wirkende Wort „Ungemach“ zutreffend zu sein, denn es bedeutet, laut Wikipedia: „Notlage, Unglück, Leid, Krise, Unannehmlichkeit, Kummer, Unglück, Missstand, Verlust“. Der Begriff Ungemach umfasst ein breites Spektrum an Negativem.
Wenn nun also mein Artikel heißt: „Ungemach für den BDB“, dann kann das heißen, dass der älteste der deutschen Profiboxverbände in einer Notlage ist, Unglück hat, leidet, in einer Krise ist, Unannehmlichkeiten hat, unter Kummer leidet, unglücklich ist, dort ein Missstand herrscht oder er etwas verliert. Dies scheint mir die Lage doch ziemlich exakt zu umschreiben.
Vor kurzem ging durch die Presse, das Landgericht Kiel hätte die Dopingsperre gegen den australischen Profiboxer Sam Soliman für unwirksam erklärt. Wir erinnern uns: Am 01.02.2013 traten in Düsseldorf Felix Sturm und Sam Soliman in einem IBF-WM-Ausscheidungskampf gegeneinander an. Der Australier gewann einstimmig nach Punkten (116:111, 114:113 und 114:113). Wenig später teilte die Nationale Doping Agentur NADA dem BDB mit, Soliman sei positiv getestet worden. Wenn ich mich recht entsinne, informierte der Präsident des BDB Thomas Pütz, nach eigenen Bekunden, daraufhin erst die Presse, dann die IBF und schließlich Soliman.
Der BDB änderte den Punktsieg von Soliman in ein No-Contest und verhängte eine neunmonatige Sperre. Ich kann mich natürlich irren, aber soweit ich informiert bin, werden überführte Doper, die mit einer BDB Lizenz boxen, nur für sechs Monate gesperrt und die Ergebnisse der Kämpfe werden nicht geändert.
Die Sperre kümmerte Soliman auch nicht weiter. Sie gilt schließlich nur für Deutschland und er wurde ja auch nicht von dem einen der zwei bis drei deutschen Verbände lizensiert. Im Dezember 2014 boxte er in Australien und dann am 31.05.2015 in Krefeld erneut gegen Sturm. In diesem IBF WM-Kampf hat er Sturm ziemlich vermöbelt. Die Punktrichter werteten 118:110, 118:110 und 117:111.
Das Dopng betreffend, gab Soliman an, nicht vorsätzlich gedopt zu haben. Er hätte lediglich den australischen Energy-Drink „Black Bomb“ getrunken. Tatsächlich wurde auch festgestellt, dass die nachgewiesene verbotene Substanz hierin enthalten ist. Eigentlich, sollte man meinen, ist es doch egal, ob jemand nun vorsätzlich oder fahrlässig dopt. Doping bleibt Doping. Aber Soliman schaltete einen Rechtsanwalt ein, Prof. Dr. Rainer Cherkeh, und klagte gegen die Vorstandsentscheidung des BDB – und er bekam nun auch Recht. Vermutlich wird der BDB aber noch weitere Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegen.
Solimans Rechtsanwalt kündigte nach dem Urteil an, Schadenersatzansprüche gegenüber dem BDB geltend machen zu wollen. Da der BDB nur ein eingetragener Verein ist, ohne großes Vereinsvermögen, dürfte dies den vermutlichen Konkurs des BDB zur Folge haben. Um Regressansprüche geltend machen zu können, muss aber das Urteil erst einmal rechtskräftig werden.
Man kann natürlich nun darüber spekulieren, was Sam Soliman denn überhaupt an Schaden entstanden ist. Aber das Urteil (Aktenzeichen 9O283/13) des Landesgerichts Kiel ist nun mal da und damit droht für den BDB Ungemach.
© Uwe Betker



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