Ungarn steckt Obdachlose ins Gefängnis

obdachlos-300x199Die unga­ri­sche Regierung tritt die Menschenrechte von woh­nungs­lo­sen Bürgern mit Füßen. Am Montag hat das unga­ri­sche Parlament wie erwar­tet mit sei­ner rechts-populistischen Mehrheit ele­men­tare Verfassungsrechte woh­nungs­lo­ser Bürger außer Kraft gesetzt. Von nun an kön­nen Wohnungslose, die zwei­mal inner­halb von sechs Monaten im Freien näch­ti­gen, mit je 500,- € Geldstrafe belegt wer­den. Wer das nicht zah­len kann, lan­det im Gefängnis.

Diese zyni­sche Regelung hat nun die Deckung durch eine Generalklausel in der unga­ri­sche Verfassung (Artikel 8, Absatz 3 „Ein Gesetz oder ein ört­li­ches Dekret kön­nen die Nutzung bestimm­ter öffent­li­cher Plätze zum Über­nach­ten unter­sa­gen, um die öffent­li­che Ordnung, die öffent­li­che Sicherheit, die öffentli-che Gesundheit und die kul­tu­rel­len Werte zu schüt­zen.“).

Dies ist ein ein­ma­li­ger Rückschritt in der sozi­al­po­li­ti­schen Nachkriegsgeschichte Europas, in der Zug um Zug alle so genann­ten Landstreicherparagraphen auf­ge­ho­ben wur­den – in Deutschland mit der Strafrechtsreform von 1974 (§ 361 StGB). Wer kann ernst­haft glau­ben, dass die Obdachlosen in Ungarn, die in noch tie­fe­rer Armut leben als unsere deut­schen Obdachlosen, sich vom Gefängnis frei­kau­fen kön­nen? Diese men­schen­ver­ach­tende, teure und zum Scheitern ver­ur­teilte Politik gegen Wohnungslose bedarf einer kla­ren und unmiss­ver­ständ­li­chen Antwort aller Demokraten in der Europäischen Union:

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. for­dert

  • Bundeskanzlerin Merkel auf, die­sen Bruch der Menschenrechte öffent­lich beim Namen zu nen­nen und sich in der EU für ein Verfahren nach Art 7 des Lissabon-Vertrages ein­zu­set­zen
  • die Bundesregierung auf, gegen Ungarn vor den Europäischen Menschengerichtshof Klage zu erhe­ben.
  • von der EU- Kommission, sofort recht­li­che Schritte gegen Ungarn wegen Vertragsbruch nach Art 7 des Lissabon-Vertrages ein­zu­lei­ten.

Thomas Specht, Geschäftsführer der BAG W: „Ungarn befin­det sich auf dem Weg aus der Gemeinschaft der demo­kra­ti­schen Staaten. Obdachlose sind gezwun­gen den öffent­li­chen Raum zu benut­zen. Sie dafür zu bestra­fen ist ein Akt der Unmenschlichkeit und ver­stößt gegen die Menschenrechte!“
FEANTSA, der euro­päi­sche Dachverband Nationaler Organisationen der Wohnungslosenhilfe, deren Gründungsmitglied die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) ist, hat­ten in einem offe­nen Brief  das Vorgehen der unga­ri­schen Regierung als Verstoß gegen die vie­len inter­na­tio­na­len Menschenrechtsverträge ver­ur­teilt, die Ungarn unter­zeich­net hat: dar­un­ter die Europäische Sozialcharta, die Europäische Menschenrechtskonvention, die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen, der Internationale Pakt über die wirt­schaft­li­chen, sozia­len und kul­tu­rel­len Rechte und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

[Quelle: Pressemitteilung - via Die Freiheitsliebe]


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