Unfall bei Gefahrbeseitigung ist versichert

Die gesetzliche Unfallversicherung kommt für Schäden und Folgen von Unfällen auf, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit selbst, auf dem Weg zur Arbeitsstätte sowie dem zurück nach Hause passieren. Entscheidend ist der unmittelbare Zusammenhang, nicht aber der Hergang des Ereignisses. Das betonten die Richter des Bundessozialgerichts, die unlängst einen Fall vorgelegt bekamen, in dem ein Arbeitnehmer geschädigt wurde, als er ungesichert die Autobahn überquerte, um einen den Straßenverkehr gefährdenden Gegenstand zu entfernen. Auch hier, so das Urteil, muss die Unfallversicherung bezahlen, weil ein Arbeitswegeunfall vorlag (BSG, Az.: B 2 U 7/11R).


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Futter für Landschildkröten im Frühling: Was du jetzt beachten musst
wallpaper-1019588
Kinderwunsch Gleitmittel im Vergleich: Ritex, Pre-Seed & Elanee
wallpaper-1019588
Sushi Teno besucht: Vietnamesisch-japanischer Geschmacksmix
wallpaper-1019588
Wann sind die Eisheiligen 2026? Termine, Bedeutung und Tipps für deine Pflanzen