Undemokratische Ausgrenzung der AfD im Landtag von NRW und Bundestag

An und für sich ist es ein Skandal, dass die den Staat ausbeutenden Alt-Parteien (UNION, SPD, GRÜNE, FDP) sich herausnehmen, im Bundestag und Landtag die AfD daran zu hindern, einen Sitz im Präsidium des Landtages zu erhalten bzw. die mögliche Rede des „Alterspräsidenten“ bei der Neueröffnung des Bundestages zu verhindern.

Ein Skandal deshalb, weil die Alt-Parteien sich erdreisten, die WAHL des SOUVERÄN durch solche undemokratischen Vorgehensweisen quasi einzuschränken, indem im Vorfeld die langjährigen „parlamentarischen Regelungen“ einfach verbogen werden.

Der Wahlbürger, der SOUVERÄN des Staates, sollte sich darüber im Klaren sein, dass bereits die Einordnung der AfD als POPULISTISCH in Wirklichkeit ein Angriff auf die Bürger darstellt, weil den Wählern der AfD damit die „demokratische Substanz“ ihrer Wahlhandlung entzogen werden soll. Dass die Alt-Parteien, die den Einzug der AfD in den Bundestag fürchten, bereits jetzt für die AfD nachteilige Regelungen treffen wollen zeigt einmal mehr auf, dass die Alt-Parteien RECHT und REGELN nach Gutdünken verbiegen und brechen.

Als ein Beweis für die vielfachen Rechtsbrüche der Alt-Parteien und der Bundesregierung sei hier nur die Teilnahme an völkerrechtswidrigen Waffengängen in Jugoslawien und Syrien angeführt. Die Nennung sämtlicher RECHTSBRÜCHE der zurückliegenden Jahre würde diesen Artikel geradezu um viele Seiten anreichern.

Wer nachlesen will, was aus berufenem Munde hierzu bereits geschrieben wurde, der sollte die Bücher von Prof. Hans Herbert von Arnim zur Hand nehmen. Der Titel seiner letzten Veröffentlichung – DIE HEBEL DER MACHT UND WER SIE BEDIENT (Untertitel: Parteienherrschaft statt Volkssouveränität) – weist bereits auf die „kriminellen“ Machenschaften der Alt-Parteien hin.

Der in der politischen Auseinandersetzung der letzten Monate häufig benutzte Begriff des POPULISMUS deutet im Kern darauf hin, dass das DEUTSCHE VOLK nach Auffassung der Alt-Parteien nicht in der Lage ist, das RICHTIGE bei anstehenden wesentlichen Entscheidungen zu erkennen. Das gilt insbesondere für Wähler der AfD und die PEGIDA-Anhänger. Der von Sigmar Gabriel (SPD) benutzte Begriff „PACK“ für die PEGIDA-Anhänger, wandelte sich nach der herben Kritik zu Wörtern wie „POPULISMUS“ oder „Rechtsextremismus“.

Mit der damit verbundenen Absicht, gesellschaftliche TABUS zu setzen, sollen die „äußeren Ränder des politischen Spektrums“ (AfD, Partei Die Linke) ausgegrenzt werden; die „Schmuddelkinder“ sollen in der „öffentlichen Wahrnehmung“ als nicht wählbar plakatiert werden.

Bemerkenswert ist, dass sowohl AfD, als auch die Partei Die Linke, nicht selten die unübersehbaren Brüche von Recht und Gesetz kritisieren, die sich die Alt-Parteien seit Jahren wie selbstverständlich zugestehen.

Zu erwähnen wäre beispielsweise die IGNORANZ der „No-Bail-Out-Klausel“ im EU-Vertrag, also das Verbot der Übernahme bzw. das Tragen von SCHULDEN für andere EU-Länder (Stichwort: Teilschuldenerlass für Griechenland).

Auch die jüngste Änderung des Grundgesetzes bezogen auf die Finanzierung der Bundesländer ist klar rechtswidrig, weil damit der verankerte unabdingbare Föderalismus im Kern ausgehöhlt wird, weil der BUND zukünftig die Steuerung des Ausgleiches übernehmen soll. Ein konstitutiver Bestandteil wird damit geradezu aufgelöst, so dass das GRUNDGESETZ dadurch ganz allgemein zur Disposition gestellt wird. Die Balance zwischen BUND und Bundesländern, ein an und für sich unabdingbares Recht, wurde durch den Bundesrat aufgegeben. Fraglich bleibt nur, ob der BUNDESRAT überhaupt die Kompetenz hatte, solche Entscheidungen über „garantierte Ewigkeitsrechte“ des GRUNDGESETZES zu treffen. Erforderlich wäre vielmehr die Neuschaffung einer VERFASSUNG, die ihrerseits durch den SOUVERÄN zu legitimieren wäre.

Es könnte sogar ganz allgemein die Frage aufgeworfen werden, ob die fehlende Legitimation des Grundgesetzes durch den SOUVERÄN (Artikel 146 GG) den Bundestag daran hindern sollte, Änderungen einzelner Artikel vorzunehmen, die den KERN des ursprünglichen GRUNDGESETZES aufheben!

Das macht deutlich, dass wir allein aufgrund der Weigerung der Alt-Parteien, das GRUNDGESETZ durch den SOUVERÄN legitimieren zu lassen, in Wirklichkeit in einer Art Parteien-Despotie leben. DESPOTIE deshalb, weil die BUNDESREGIERUNG nach Gutdünken, wie mit der Teilnahme an den völkerrechtswidrigen Kriegen oben angedeutet, das bestehende RECHT einfach ignoriert bzw. bis zur Unkenntlichkeit verbogen wird. Und eine Demokratie ohne verlässlichen RECHTSRAHMEN ist bekanntlich nicht viel WERT.

Dass die kritischen Stimmen aus AfD und Partei Die Linke äußerst unbequem sind, weil beide Parteien die Nähe zu den Bürgern suchen und deren Ansichten und Ideen demokratisch aufgreifen, dürfte jedem Wähler langsam klar sein.

Andererseits testen CDU und FDP sowie GRÜNE und SPD derzeit im Landtag von NRW, ob sie sich die Ausgrenzung der AfD über die Begrenzung von Präsidiumsmitgliedern leisten können. Die Hoffnung ist, dass viele Bürger auf die FAKE NEWS der Öffentlichen Medien und großen Mainstream-Zeitschriften hereinfallen. Es wird darauf gesetzt, dass die verbalen Schmähungen, die gebetsmühlenartig politischen Ränder treffen sollen, Eingang in die Köpfe der Wahlbürger finden.

Mit der demokratiefernen Ausgrenzungspolitik setzen sich die Alt-Parteien selbst ins UNRECHT. Der demokratische Wettbewerb gebietet es, die bisherigen Strukturen und Rechte in den Parlamenten beizubehalten. Wer die REGELN ändert, nur weil der politische Gegner, legitimiert durch den Souverän, Platz und Stimme in den Parlamenten erhält, der sollte schlicht bei nächster Gelegenheit abgewählt werden.

Die Antidemokraten und Antideutschen sollten endlich aus den Parlamenten entfernt werden.

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