Und immer wieder: Aktenversendungspauschale

Die Staatsanwaltschaft Pusemuckel Süd übersendet mir zwei Ermittlungsakten des Mandanten Ede Langfinger. Zwei Ermittlungsverfahren, zwei Akten, in einem Umschlag. In dem Päckchen sind dann zwei Kostenrechnungen über je 12,00 Euro.
Hm. Über das spannende Thema "Aktenversendungspauschale" weiß ich mittlerweile so einige Dinge. Die Aktenversendungspauschale deckt Hin- und Rücksendung der Akte, der Kostenschuldner ist nicht immer der Anwalt und die Aktenversendungpauschale fällt nicht an, wenn die Akte in das Gerichtsfach gelegt wird und mit der Umsatzssteuer war da auch was.
Aber: Fallen die 12,00 Euro nun pro Akte oder pro Sendung an? Sind zwei Akten in einem Umschlag eine Sendung? Spannung pur! Herr Burhoff, übernehmen Sie. :-)

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