Wie genau das rechtlich konstruiert sein soll geht mir trotz zwanzigjähriger Erfahrung im Verwaltungsrecht nicht so ganz auf. Schon derzeit, wo man diese Zwangsabgabe “Gebühr” nennt, muss jeder Verwaltungsrechtler mit den Ohren schlackern. Wenn es dann ab 1. Januar 2013 sogar “Beitrag” heißen soll wird es ganz tollhäusig.
Beiträge sind per Definition: “Abgaben, die von der öffentlich-rechtlichen Körperschaft aufgrund spezieller gesetzlicher Ermächtigung zur Deckung des Aufwands für die Schaffung, Erweiterung oder Erneuerung öffentlicher Einrichtungen von demjenigen erhoben werden, dem die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen nicht nur vorübergehende Vorteile bietet.”2
Nicht nur, weil ich daran zweifle, dass die “Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten” – das heißt nämlich GEZ – eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist – das sind m.E. zwar die Rundfunkanstalten der ARD und das ZDF – nicht jedoch deren Gebührensammelautomat… wenn nun das, was sie einsammelt nun sogar “Beitrag” heißen soll, dann stimmt nicht nur der Name des Rechtskonstrukts nicht mehr.
Und nun mag mir mal wer erklären, was an der Zwangabgabe, die ab Januar 2013 auf uns zukommen soll, dazu dient, den Aufwand für die Schaffung, Erweiterung oder Erneuerung einer öffentlichen Einrichtung abzudecken? Werden neuerdings Radio- und Fernsehprogramme erweitert oder erneuert wie eine verschlissene Fahrbahn? Man könnte also nur auf die “Schaffung” abstellen. Aber was wird geschaffen? Geistiges Eigentum vielleicht? Von den Rundfunkanstalten? Das kann es auch nicht sein, dass erledigen die Autoren – also Journalisten.
Und der “Beitrag” soll zukünftig je Haushalt erhoben werden – völlig unabhängig davon, ob jemand im Besitz eines Radios oder Fernsehers ist. “Der sogenannte Rundfunkbeitrag … wird nicht mehr an einzelnen Geräten festgemacht, sondern pro Wohnung fällig – dafür aber unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben.”[wie 1.]
Klingt fair? Ist es aber nicht. Denn damit dürften die im Vorteil sein, die zu zehnt sich in einer Wohnung anmelden und anderswo ihren Lebensmittelpunkt haben. (Es sag mir keiner, das sei nicht möglich. Es ist möglich. Ich weiß das.) Und es werden Menschen, die ein einfaches Röhrenradio besitzen so behandelt wie jemand, der zehn Audioanlagen besitzt. Gerecht ist anders. Blinde, die keinen besitzen, zahlen für Fernsehgeräte, die sie nicht nutzen können; meine Eltern für die Nutzung des Internets, wo sie nicht einmal einen Computer oder ein Handy ihr eigen nennen.
Im Übrigen gibt es es auch erstaunlich Viele andere, die aus welchen Gründen auch immer, der ganzen Chose kritisch gegenüberstehen. Die haben eine Petition beim Bundestag eingereicht, weil sie sich für die “Aufhebung der so genannten GEMA-Vermutung” stark machen. 62.842 Menschen haben die Petition unterzeichnet. Damit ist das notwendige Quorum erreicht und die Petition wird am 5. November 2012 im Petitionsausschuss des Bundestages beraten werden (müssen).
Nic