und dann war da noch die GEZ

gez logo und dann war da noch die GEZIhr wisst ja: “Zum Jahreswechsel wird die alt­be­kannte GEZ-Gebühr auf einen Beitrag für alle Haushalte umge­stellt.”1

Wie genau das recht­lich kon­stru­iert sein soll geht mir trotz zwan­zig­jäh­ri­ger Erfahrung im Verwaltungsrecht nicht so ganz auf. Schon der­zeit, wo man diese Zwangsabgabe “Gebühr” nennt, muss jeder Verwaltungsrechtler mit den Ohren schla­ckern. Wenn es dann ab 1. Januar 2013 sogar “Beitrag” hei­ßen soll wird es ganz toll­häu­sig.

Beiträge sind per Definition: “Abgaben, die von der öffentlich-rechtlichen Körperschaft auf­grund spe­zi­el­ler gesetz­li­cher Ermächtigung zur Deckung des Aufwands für die Schaffung, Erweiterung oder Erneuerung öffent­li­cher Einrichtungen von dem­je­ni­gen erho­ben wer­den, dem die Möglichkeit der Inanspruchnahme die­ser Einrichtungen nicht nur vor­über­ge­hende Vorteile bie­tet.”2

Nicht nur, weil ich daran zweifle, dass die “Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten” – das heißt näm­lich GEZ – eine Körperschaft öffent­li­chen Rechts ist – das sind m.E. zwar die Rundfunkanstalten der ARD und das ZDF – nicht jedoch deren Gebührensammelautomat… wenn nun das, was sie ein­sam­melt nun sogar “Beitrag” hei­ßen soll, dann stimmt nicht nur der Name des Rechtskonstrukts nicht mehr.

Und nun mag mir mal wer erklä­ren, was an der Zwangabgabe, die ab Januar 2013 auf uns zukom­men soll, dazu dient, den Aufwand für die Schaffung, Erweiterung oder Erneuerung einer öffent­li­chen Einrichtung abzu­de­cken? Werden neu­er­dings Radio- und Fernsehprogramme erwei­tert oder erneu­ert wie eine ver­schlis­sene Fahrbahn? Man könnte also nur auf die “Schaffung” abstel­len. Aber was wird geschaf­fen? Geistiges Eigentum viel­leicht? Von den Rundfunkanstalten? Das kann es auch nicht sein, dass erle­di­gen die Autoren – also Journalisten.

Und der “Beitrag” soll zukünf­tig je Haushalt erho­ben wer­den – völ­lig unab­hän­gig davon, ob jemand im Besitz eines Radios oder Fernsehers ist. “Der soge­nannte Rundfunkbeitrag … wird nicht mehr an ein­zel­nen Geräten fest­ge­macht, son­dern pro Wohnung fäl­lig – dafür aber unab­hän­gig davon, wie viele Menschen dort leben.”[wie 1.]

Klingt fair? Ist es aber nicht. Denn damit dürf­ten die im Vorteil sein, die zu zehnt sich in einer Wohnung anmel­den und anderswo ihren Lebensmittelpunkt haben. (Es sag mir kei­ner, das sei nicht mög­lich. Es ist mög­lich. Ich weiß das.) Und es wer­den Menschen, die ein ein­fa­ches Röhrenradio besit­zen so behan­delt wie jemand, der zehn Audioanlagen besitzt. Gerecht ist anders. Blinde, die kei­nen besit­zen, zah­len für Fernsehgeräte, die sie nicht nut­zen kön­nen; meine Eltern für die Nutzung des Internets, wo sie nicht ein­mal einen Computer oder ein Handy ihr eigen nen­nen.

Im Übri­gen gibt es es auch erstaun­lich Viele andere, die aus wel­chen Gründen auch immer, der gan­zen Chose kri­tisch gegen­über­ste­hen. Die haben eine Petition beim Bundestag ein­ge­reicht, weil sie sich für die “Aufhebung der so genann­ten GEMA-Vermutung” stark machen. 62.842 Menschen haben die Petition unter­zeich­net. Damit ist das not­wen­dige Quorum erreicht und die Petition wird am 5. November 2012 im Petitionsausschuss des Bundestages bera­ten wer­den (müs­sen).

Nic


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