Zwei Monate lang mit einem Wohnwagen durch Amerika fahren, Südamerika entdecken oder durch Asien trampen. Ein Traum vieler Arbeitnehmer. Doch oftmals gibt es einen Haken: In den meisten Fällen sind nur vier oder fünf Wochen Ferien pro Jahr im Arbeitsvertrag geregelt. Die Lösung kann einfach sein: ein unbezahlter Urlaub muss her. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie hier:
Unbezahlter Urlaub sind Urlaubstage, welche nicht vom Arbeitgeber entlohnt werden. Nicht immer ist eine längere Reise das Motiv, auch Weiterbildungen oder persönliche Angelegenheiten sind Gründe für einen unbezahlten Urlaub.
Was sagt das Gesetz?
Das Schweizer Gesetz regelt den unbezahlten Urlaub nicht vollständig. Deshalb empfiehlt es sich, folgende Punkte schriftlich festzuhalten:
- Dauer des unbezahlten Urlaubs
- Aussetzen der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers und der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers
- Auswirkungen auf das Kündigungsrecht und den Ferienanspruch
- Allfällige Fortzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Während eines unbezahlten Urlaubs bleibt das Arbeitsverhältnis weiterhin bestehen. Die Hauptpflichten des Arbeitsvertrags, die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Lohnzahlung des Arbeitgebers, ruhen jedoch während der Abwesenheit des Arbeitnehmers. Nebenpflichten, welche im Arbeitsvertrag festgehalten wurden (Geheimhaltung von internen Angelegenheiten oder die Treuepflicht des Arbeitnehmers) bestehen nach wie vor.
Darf mir während eines unbezahlten Urlaubs gekündigt werden?
Das Kündigungsrecht wird durch einen unbezahlten Urlaub nicht eingeschränkt. Dabei ist diese erst mit der Kenntnisnahme des Arbeitnehmers gültig. Da dies schlecht überprüft werden kann, gilt in den meisten Fällen eine Kündigung erst, wenn die Kenntnisnahme erwartet werden kann, also bei der Rückkehr des Arbeitnehmers.
Wie beeinflusst ein unbezahlter Urlaub meinen Anspruch auf bezahlte Urlaubstage?
Für jeden vollen Monat Abwesenheit wird Ihr bezahlter Ferienanspruch um einen Zwölftel gekürzt.
Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, meinen Wunsch nach einem unbezahlten Urlaub zu bewilligen?
Nein, ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Wunsch nach einem unbezahlten Urlaub zu erfüllen. Deshalb entscheiden sich einige Arbeitnehmer ihre Anstellung zu kündigen um auf Reisen zu gehen oder eine Weiterbildung zu machen. Gehören Sie ebenfalls dazu? Dann besuchen Sie gleich die Jobsuchmaschine Jobagent, wo alle offenen Stellen der Schweiz zu finden sind.
Autorin: Madlaina Caduff
Quellen: Ktipp, Weka