Umweltministerium warnt vor unsicheren Schneidwerkzeugen für Freischneider und Motorsensen

Das Umweltministerium rät vom Kauf und der Verwendung von sogenannten „schlegelartigen Schneidwerkzeugen für Freischneider und Motorsensen“ ab. Bei Freischneidern und Motorsensen handelt es sich um tragbare handgeführte Gartengeräte, die zum Schneiden von Gras, Unkraut, Gestrüpp, kleinen Bäumen und ähnlicher Vegetation verwendet werden. An diesen Geräten können je nach Verwendungszweck unterschiedliche Schneidwerkzeuge montiert werden. Schlegelartige Schneidwerkzeuge bestehen aus mehreren beweglichen Metallteilen, wie Ketten, Messern oder Bürsten, die mit einem Drehkopf verbunden sind.

Die europäische Kommission hat in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten festgestellt, dass von schlegelartigen Schneidwerkzeugen für Freischneider und Motorsensen ein hohes Verletzungsrisiko ausgeht. Daher hat sie ein europaweites Verbot für den Verkauf dieser Schneidwerkzeuge erlassen. Die Mitgliedstaaten wurden von der Kommission aufgefordert, das Verkaufsverbot europaweit zu kontrollieren und durchzusetzen. Aus diesem Grund sind in Baden Württemberg die zuständigen Marktüberwachungsbehörden, die Regierungspräsidien, angewiesen worden, durch Kontrollen bei Herstellern, Importeuren und Händlern zu überprüfen, ob derartige Schneidwerkzeuge noch in Verkehr gebracht werden und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Marktüberwachungsbehörden in Schweden und Großbritannien hatten die anderen Mitgliedsstaaten und die europäische Kommission über Unfälle informiert, bei denen Teile des gebrochenen Schneidwerkzeuges herausgeschleudert wurden und den Benutzer und andere unbeteiligte Personen, die sich in der Nähe aufhielten, lebensbedrohlich verletzten. Hiernach ist es auch schon zu einem tödlichen Unfall gekommen.

Da nicht auszuschließen ist, dass Schneidwerkzeuge dieser Bauart immer noch zum Verkauf angeboten werden, insbesondere im Internet, rät das Umweltministerium dringend davon ab, diese Art von schlegelartigen Schneidwerkzeugen für Freischneider und Motorsensen zu erwerben oder zu verwenden.

Informationen:

Der vollständige Text des Beschlusses der Europäischen Kommission zum Verbot des Inverkehrbringens von schlegelartigen Schneidwerkzeugen für tragbare handgeführte Freischneider/Motorsensen kann unter folgendem Link eingesehen werden:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:018:0005...


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