Eine Analyse des Umweltbundesamtes
Dieses Resultat ergibt eine vorgestern veröffentlichte eigenen Analyse des Umweltbundesamts (UBA). Das Vorhaben der Bundesregierung, bis 2030 rund 70 Gigawatt (GW) Windenergie an Land zu erzeugen, ist demnach schon mit den aktuell ausgewiesenen Flächen „ohnehin nur theoretisch erreichbar“. Eine erfolgreiche Energiewende brauche daher nicht weniger, „sondern dringend mehr und vor allem tatsächlich nutzbare Flächen“ für Windräder.
Eindeutige Leitlinien statt pauschaler Mindestabstände
Sollte die Bundesregierung nicht stärker auf die Windkraft setzen, könnte sie laut dem Amt ihr Ziel, in Deutschland bis 2030 den Strom zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien herzustellen, „deutlich verfehlen“.
Dabei müssten die Ausbauziele von Ländern und Kommunen raumplanerisch umgesetzt werden, wobei zwar auch die Belange des Gesundheitsschutzes der Anwohner ausreichend berücksichtigt werden sollten. Dies ließe sich „am bestem mit einer Einzelfallabwägung vor Ort entlang klarer Leitlinien – und nicht über die Ausweitung pauschaler Mindestabstände“ realisieren.
Diese UBA-Studie zeigt, dass in ganz Deutschland ca. 3100 Quadratkilometer auf Ebene der Regional- und Bauleitplanung für die Windenergienutzung ausgewiesen sind, was knapp ein Prozent der Fläche Deutschlands entspricht.
Die im Referentenentwurf für ein Kohleausstiegsgesetz aus dem Wirtschaftsministerium und auch im Klimaschutzpaket der Regierung vorgesehene 1-km-Abstandsklausel würde sich nach der Analyse erheblich auf die sowieso schon deutlich zu knapp bemessenen Flächen auswirken.
Windkraft ja – aber bitte beim entferntesten Nachbarn
Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will mit der Abstandsklausel, gegen die die Windkraftbranche auch mit massiven Entlassungen Sturm läuft, Klagen der Bürger gegen neue Bauprojekte verhindern.