umfangreichere Fortbildung für Fachanwälte (auch für Arbeitsrecht) beschlossen

Erstellt am 26. Dezember 2013 von Raberlin

In Deutschland gibt es ungefähr 30.000 Fachanwälte. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist dabei einer der beliebtesten Fachanwaltstitel.

Um Fachanwalt zu werden, muss man besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachweisen. Nach Erhalt des Fachanwaltstitels muss der Fachanwalt sich regelmäßig fortbilden und dies gegenüber der Anwaltskammer nachweisen.

Derzeit ist steht eine jährliche Fortbildungspflicht von 10  Zeitstunden.

Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat nun beschlossen, dass der zeitliche Umfang der Fortbildungspflicht erhöht wird. Jährlich muss der Fachanwalt nun wenigstens 15 Zeitstunden an Fortbildung nachweisen.

Darüber hinaus sollen nun auch jährlich 5 Stunden im Selbststudium erfolgen können, wenn eine “Lernerfolgskontrolle” erfolgt.

RA A. Martin