Umfang einer ordnungsgemäßen Risikoaufklärung vor einer Weisheitszahnextraktion

Es genügt nicht den rechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung, wenn der Zahnarzt oder MKG- Chirurg den Patienten vor einer Operation zur Entfernung eines Weisheitszahns lediglich über die „Möglichkeit einer Nervverletzung“ aufklärt.

Dieser äußerte das Gericht nunmehr im Fall eines unserer Mandanten. Das Gericht geht vielmehr davon aus, dass der Arzt den Patienten darauf hinweisen muss, dass das Risiko einer dauerhaften Nervschädigung besteht, die z. B. zur völligen Taubheit einer Zungenhälfte oder der Unterlippe führen kann.

Entsprechendes hatte bereits das OLG Koblenz in seiner Entscheidung vom 22.08.2012 (Az.: 5 U 496/12) bzgl. eines Eingriffs zum Einbringen von Zahnimplantaten dargelegt

Last updated by Julia Unsin at 31. Oktober 2013.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
[Comic] Batman – Gotham Nocturne [4]
wallpaper-1019588
Klimaanlage ohne Schlauch: Was wirklich kühlt und was nur pustet
wallpaper-1019588
Basteln mit Naturmaterialien
wallpaper-1019588
Lattenrost: Welcher Rahmen zu deiner Matratze und deinem Bett passt