Umfang einer ordnungsgemäßen Risikoaufklärung vor einer Weisheitszahnextraktion

Es genügt nicht den rechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung, wenn der Zahnarzt oder MKG- Chirurg den Patienten vor einer Operation zur Entfernung eines Weisheitszahns lediglich über die „Möglichkeit einer Nervverletzung“ aufklärt.

Dieser äußerte das Gericht nunmehr im Fall eines unserer Mandanten. Das Gericht geht vielmehr davon aus, dass der Arzt den Patienten darauf hinweisen muss, dass das Risiko einer dauerhaften Nervschädigung besteht, die z. B. zur völligen Taubheit einer Zungenhälfte oder der Unterlippe führen kann.

Entsprechendes hatte bereits das OLG Koblenz in seiner Entscheidung vom 22.08.2012 (Az.: 5 U 496/12) bzgl. eines Eingriffs zum Einbringen von Zahnimplantaten dargelegt

Last updated by Julia Unsin at 31. Oktober 2013.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Handtuchhalter fürs Bad: Kleben, bohren oder frei aufstellen?
wallpaper-1019588
Staubwedel: Feder, Lammwolle oder Mikrofaser mit Teleskopstiel?
wallpaper-1019588
Heizdecke: Wärmezudecke oder Wärmeunterbett sicher auswählen
wallpaper-1019588
Elektroheizstrahler: Infrarotwärme für Terrasse, Balkon und Bad