Umdenken in der Justiz? Gericht verweigert Islamistin die Einbürgerung

Erstellt am 30. November 2015 von Lux
Die Person auf dem Foto ist mit der betreffenden Marokkanerin nicht identisch, aber genauso dämlich und verachtungswürdig.
Nachdem in Aachen eine Marokkanerin jahrelang ohne die nötigen Konsequenzen falsche Angaben vor Gericht machen konnte, ist diese Kreatur nun vor Gericht gescheitert. Zumindest vorläufig, da das Urteil noch von der höheren Instanz in Münster kassiert werden kann.
Der Antrag der einundzwanzigjährigen Islamistin auf Einbürgerung wurde somit, was längst überfällig war, vom Aachener Verwaltungsgericht abgewiesen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung nicht nur wegen der Betrügereien der Marokkanerin, sondern auch damit, dass diese Unperson dem Salafismus nahe stehe, da sie in Verbindung mit zwei Moscheen stünde, die vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden. Das Bekenntnis der Islamistin zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung werde deshalb nicht von der entsprechenden Überzeugung getragen, so die Aachener Richter.
Die Entscheidung des Gerichtes ist mehr als zu begrüßen und es bleibt zu hoffen, dass es sich dabei nicht um einen Einzelfall handelt, sondern dass dies zur rigorosen und flächendeckenden Praxis wird. Wer sich zum Islam bekennt, kann sich nicht gleichzeitig zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Beides schließt sich jedenfalls einander aus.
Bleibt zu hoffen, dass mit der Abweisung des Antrags auf Einbürgerung die sofortige Abschiebung dieser gemeingefährlichen Kreatur verbunden sein wird.