An und für sich drängt sich angesichts des Ukraine-Konfliktes die Frage auf, ob die insbesondere vom Westen behauptete Verletzung des Völkerrechtes als Rechtfertigung der Eskalationspolitik des Westens herhalten kann?
Seitens der bundesrepublikanischen Konfliktakteure, aber auch von Journalisten und Politikern wird aus guten Gründen vorgetragen, dass der Verstoß Russlands gegen das Völkerrecht, nämlich die Annektierung der Krim, nicht mit den zurückliegenden Verstößen gegen das Völkerrecht aufgerechnet werden dürfen. Das folgt der “Logik”, dass ein Unrecht nicht mit anderen Unrechten der Vergangenheit aufgerechnet werden darf.
Fraglich ist, ob das Argument der nicht zulässigen Aufrechnung ausreicht, um einerseits die ungezügelte Fortsetzung der EU-Expansionspolitik zu rechtfertigen und andererseits mit der Argumentation der “verbotenen Aufrechnung” eine hinreichende Begründung vorliegt, mit der Russland ins Unrecht gesetzt werden kann.
Möglicherweise versteckt sich hinter der westlichen Argumentation der nicht zulässigen Aufrechnung von Völkerrechtsverstößen die Absicht, eigene und sogar ständige Völkerrechtsbrüche der westlichen Welt verdeckt zu rechtfertigen bzw. diese in der Zukunft wie selbstverständlich fortzusetzen.
Zu denken wäre etwa an die in Deutschland und vielen anderen westlichen Ländern aus völkerrechtlicher Sicht ignorierte Landnahme durch Israel in Palästina, sowie der bis heute und angekündigt zukünftig fortgesetzte Wohnungsbau in den besetzten Gebieten. Die gegenüber Israel in Deutschland erklärte STAATSRÄSON duldet offenbar anhaltend vielfach begangene Völkerrechtsbrüche und die Ignoranz von UN-Resolutionen. Die Bundesregierung, insbesondere die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), ist offenbar bis heute der Auffassung, dass sich Deutschland aufgrund seiner schlimmen Verbrechen nicht massiv gegen die Völkerrechtsbrüche des Staates Israel wenden darf. Von Israel zu verantwortende Verstöße gegen die Menschenrechte (Stichwort: z.B. Abwurf von Phosphor-Geschossen auf die Zivilbevölkerung im Gaza-Streifen) führen jedenfalls nicht zur Androhung und Durchführung von Sanktionen.
Die Absurdität dieser Denkhaltung wird offenkundig, wenn an die ca. 20 Millionen Todesopfer des II. Weltkrieges zu erinnern ist, die alleine Russland zu beklagen hatte. Offenbar führt diese Tatsache nicht zu der Überlegung, ob nicht auch Russland einen ähnlichen Anspruch auf “Staatsräson” hat?! Die Wahrheit ist aber, dass JEDES Verbrechen gegen Menschen, auch die Verbrechen der beiden letzten Weltkriege, nicht mit aktuell begangenem UNRECHT aufgerechnet werden darf. Daraus folgt c.p., dass die sanktionslose Duldung und das Verschweigen der von Israel fortgesetzt begangenen Verbrechen in Palästina ein Unrecht ist, das insbesondere Deutschland vorzuwerfen ist! Eine Wahrheit, die wahrscheinlich wegen anhaltender Nähe und Freundschaft zu Deutschland von russischer Seite nicht vorgetragen wird.
Dass ein Teil von Kuba seit der “Kuba-Krise”(Oktober 1962) von den USA bis heute besetzt wird, stört die westliche Welt auch nicht weiter. Im “rechtsfreien Raum” werden in Guantanamo unschuldige Häftlinge seit Jahren festgehalten; ihnen wird jede Art von “Rechtsschutz” verweigert. Das anhaltende “Wirtschaftsembargo” bestraft die Bevölkerung, weil sie sich gegen die Okkupation zur Wehr gesetzt hatte und russische Raketen als Schutzschild aufstellen wollte. Bemerkenswert ist, dass die Aufstellung der Raketen in Polen und Tschechien seitens der westlichen Welt hingenommen wird, obwohl die Bedrohung Russlands unübersehbar ist. Ein sachkundiger US-General hatte in einem Interview die WAHRHEIT kundgetan, dass die aufgestellten Raketenbasen für die Abwehr iranischer Raketen, wie vorgegeben, gar nicht geeignet sind, weil bis heute die Technologie zur Abwehr solcher Raketen fehlt. Die Raketenbasen dienen der Fortsetzung des Kalten Krieges, auch um der EU, insbesondere Deutschland, die Grenzen der “Annäherung” aufzuzeigen.
Dass der vielfältige Bruch des Völkerrechtes durch die USA und ihrer Verbündeten dazu führt, dass die eigenmächtig interpretierten “Ausnahmen” jetzt auch von Russland bezogen auf die Krim und andere Regionen angewandt wird, hat insbesondere die US-Administration zu verantworten. Der klar völkerrechtswidrige Krieg gegen den Irak, vorbereitet durch Propagandalügen wie einst zur Vorbereitung des Eintrittes in den 1. Weltkrieg, hat hunderttausenden Menschen das Leben gekostet. Mit der vorangegangenen “Embargo-Politik”, an der sich auch Deutschland beteiligte hatte, wurden hunderttausende Zivilisten vor Ausbruch des Krieges im Irak zu Tode gebracht, weil es an Medikamenten mangelte und unter Anderem die Chemikalien für die Reinigung des Wassers nicht mehr geliefert wurden. Zwar hatte sich der Bundestag gegen den Irakkrieg ausgesprochen, Sanktionen und andere Maßnahmen, die solche Verbrechen eindämmen, werden jedoch bei “Verbündeten” nicht in Erwägung gezogen, schon gar nicht bei der dominierenden Weltmacht USA.
Es fällt auf, dass mit der “Blockbildung” jedes Gefühl für Anstand, Recht und Unrecht, Wahrheit und Objektivität verlorengeht. Die VERBRECHEN des eigenen Lagers, so hat es den Anschein, werden so weit wie möglich verdrängt. Und wenn beispielsweise der Fraktionsführer der Partei Die Linke, Gregor Gysi, im Bundestag die unangenehmen Wahrheiten vorträgt, dann herrscht betretenes Schweigen im Plenarsaal, dann werden die Köpfe und die Blicke gesenkt, obwohl die Postulate des Grundgesetzes nach der Einhaltung und Achtung des Internationalen Rechtes und der Menschenrechte verlangen. Und da wird zwischen Verbündeten und anderen Staaten kein Unterschied gemacht.
Vor diesem Hintergrund erscheinen selbst die jetzt angestrengten, eskalierenden Sanktionen fragwürdig. Denn wenn es der westlichen Welt erlaubt war, beispielsweise bezogen auf KOSOVO, Grenzen zu verändern, dann kann es auch andere Gründe geben, die eine neue bzw. “alte” Grenzziehung rechtfertigen. Und ein Grund dürfte der überwiegende und durch eine Wahl legitimierte Wille der Bevölkerung sein, die Zugehörigkeit zu einem Staat selbst zu bestimmen, zumal die seinerzeitige Legitimation der Angliederung der KRIM an die Ukraine durch Chruschtschow eher fragwürdig erscheint.
Es ist auch die Frage berechtigt, ob die Autonome Republik KRIMEA hinsichtlich des Rechtes der Selbstbestimmung bzw. der Zugehörigkeit überhaupt eingeschränkt werden sollte? Tatsache ist, dass die USA ununterbrochen seit dem II. Weltkrieg einen Wirtschaftskrieg gegen die Sowjetunion bzw. jetzt Russland führen. Das Verteidigungsmilitärbündnis NATO wurde zur “Interventionsgemein-schaft”, z.B. zur Sicherung von Energielieferungen, fortentwickelt.
Pikant in diesem Zusammenhang ist, dass die derzeitige Bundesregierung durch den ehemaligen Verteidigungspolitischen Sprecher der SPD, Arnold, und den ehemaligen Verteidigungsminister Jung in einer “Arbeitsgruppe” prüfen lässt, wie Deutschland mit Einheiten der Bundeswehr im EU-Rahmen Einsätze ermöglichen kann, bei denen der Bundestag nicht gefragt werden muss. Dem Kenner des Grundgesetzes sollte klar sein, dass der Einsatz der Bundeswehr ein unabdingbares Recht des Bundestages darstellt, so dass ohne Zustimmung der Parlamentarier ein Einsatz der Bundeswehr gar nicht stattfinden darf. Aber genau diese “Ewigkeitsvorschrift” des Grundgesetzes will die Bundesregierung jetzt umgehen! Nach dem Urteil des BuVerfG zum “Lissabon-Vertrag” wurde durch das Gericht klargestellt, dass die Aufhebung der Ewigkeitsvorschrift “Parlamentsvorbehalt des Bundestages für den Einsatz der Bundeswehr” nur und ausschließlich durch Abfassung einer neuen Verfassung bewerkstelligt werden kann, die durch den Souverän, nämlich das Volk, dann zu legitimieren ist. Bis heute gilt, dass die sog. “Ewigkeitsvorschriften” des Grundgesetzes selbst durch eine 100 %ige Mehrheit im Bundestag nicht beseitigt werden kann. Nur nebenbei sei erwähnt, dass die Alt-Parteien es bis heute dem SOUVERÄN nicht gestatten, das Grundgesetz durch Volksabstimmung zu legitimieren.
Daraus erwächst eine neue “Bedrohungslage” für Russland, weil das Grundgesetz bisher streng auf die Verteidigung des Inlandes abgestellt hatte und allenfalls im Rahmen des NATO-Bündnisses (Verteidigungsfall bei Angriff auf ein Nato-Mitglied) der Einsatz der Bundeswehr erlaubt war. Durch die Änderung bzw. Ergänzung der NATO-Doktrin bezogen auf die Erlaubnis der “Intervention” in bestimmten Fällen, hat sich c.p. die Bedrohungslage Russlands erhöht, zumal die dominierende USA es mit dem RECHT nicht so genau nimmt und erkennbar eigene Interessen, insbesondere Energie- und Rohstoffinteressen, in den Vordergrund stellt.
Die keineswegs nur “empfundene” Bedrohungslage Russlands führt zu der Fragestellung, ob Russland angesichts der Raketenaufstellung in Polen und Tschechien, der fortgesetzten Einkreisungspolitik, der neuen Nato-Doktrin sowie den Absichten Deutschlands, die Bundeswehr auch für “Interventionseinsätze” und für die EU außerhalb des Grundgesetzes verfügbar zu machen berechtigt ist, Verteidigungsmaßnahmen umzusetzen. Auch diese Entwicklung muss vor dem Hintergrund der Anwendbarkeit des Völkerrechtes bewertet werden.
Mit den vorstehenden Zeilen wurde skizziert, dass der Vorwurf des “Völkerrechtsbruches” bezogen auf die KRIM unter Auslassung der genannten Aspekte mehr als vordergründig erscheint.
Die Bundesregierung sollte einmal beantworten, warum sie gegen die USA -angesichts der vielfältigen klaren Völkerrechtsbrüche- bisher keine Sanktionen verhängt hat?!
Zielführend wäre es, wenn die westliche Welt endlich die Sicherheitsinteressen Russlands zur Kenntnis nimmt und jede despektierliche Reaktion unterlässt sowie den Willen der Bevölkerung auf der KRIM akzeptiert, wie im Kosovo.
Im Rahmen der OSZE sollte ein “Neuanfang” der Beziehungen eingeleitet werden, auch mit Blick auf die allseitige Einhaltung des Völkerrechtes und der Wahrung der gegenseitigen Sicherheitsinteressen.