heute mal wieder was neues aus der betrieblichen Altersvorsorge, diesmal für die Angehörigen von Selbständigen, denn diese können selbst wenn sie nur im zweiten Dienstverhältnis (2. Lohnsteuerkarte) bei ihrem Partner arbeiten, eine eigene betriebliche Altersvorsorge machen. Diese Möglichkeit ist zum Beispiel über die Ufba
Und richtig interessant wird es dann bei den Förderungen. Die staatlichen Förderungen können dann unter Umständen 2 mal abgegriffen werden. Einmal über eine Direktversicherung beim Ersten Dienstverhältnis und einmal bei einer Unterstützungskasse im zweiten Dienstverhältnis. Voraussetzung: es werden auch hier 4 % des Einkommens abgeführt. Und oben drauf sind die Beiträge zur Ufba steuerfrei.
Sehr gerne beraten wir Sie natürlich über die Möglichkeiten dieses Modells zur Altersvorsorge.