Ueberwintern des Autos im Freien

Ich gebe im Dezember jeweils das Nummernschild meines Autos ab und lasse das Fahrzeug über den Winter auf dem offenen Privatparkplatz vor dem Haus stehen. Wie bleibt das Auto versichert? Was ist, wenn jemand die Karosserie zerkratzt oder in die Pneus sticht?

Derartige Schäden sind grundsätzlich über die Teil- und Vollkasko-Versicherung abgedeckt – auch wenn die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt deponiert wurden. In der Police und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist der genaue Umfang des Versicherungsschutzes beschrieben. Fast alle Motorfahrzeug-Versicherer gewähren vom Zeitpunkt der Kontrollschild-Hinterlegung an bis zur Wiedereinlösung noch einige Monate Versicherungsdeckung für Schäden, die sich nicht auf einer dem öffentlichen Verkehr offen stehenden Strasse ereignen.

Wintertauglichkeit des Autos und Versicherungsschutz prüfen

In der Regel ist das Zerstechen der Reifen über die Teilkasko versichert. Dagegen ist das Zerkratzen der Karosserie meistens nur über eine zusätzlich abgeschlossene Parkschaden-Versicherung oder die Vollkasko (Kollisionsschäden) gedeckt. Klären Sie Ihren Versicherungsschutz noch vor dem Wintereinbruch und der Kontrollschild-Hinterlegung ab. Ihr Versicherungsberater steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung und unterstützt Sie bei einer allfälligen Vertragsanpassung. Beachten Sie ferner die verschiedenen Tipps für das Überwintern des Autos im Freien – Ihr Garagist kann Sie diesbezüglich fachgerecht beraten.

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Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband SVV


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